Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner heutigen Plenarsitzung umfangreich Stellung genommen.
Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen.
Die Änderungsvorschläge des Bundesrates sind vor allem darauf gerichtet, die Erneuerbaren Energien noch stärker als vorgesehen zu fördern. Mehrfach schlagen die Länder höhere bzw. modifizierte Vergütungen für die verschiedenen Energien wie Wasserkraft, Biomasse und Geothermie vor.
Um den Kunden die Auswahl zwischen verschiedenen Stromanbietern auch aus ökologischen Gesichtspunkten zu erleichtern, fordert der Bundesrat eine Modifizierung der Berichtspflicht für die Betreiber. Danach sollen die Angaben und Berichte der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und der Netzbetreiber im Internet so formuliert sein, dass der Haushaltskunde daraus den Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien einfach erkennen kann.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die verschiedenen Teile des Klimakonzeptes noch besser aufeinander abzustimmen, damit sie ein schlüssiges, optimiertes Ganzes ergeben. Zudem möge die Bundesregierung den Ländern zeitnah die aktuellen Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu Verfügung stellen.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 18.02.08