Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Normenkontrollantrag gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Kreisstadt Merzig zurückgewiesen.
Durch den Bebauungsplan soll der Beigeladenen die Einrichtung einer integrativen Kinderkrippe in einem bisher als Wohnhaus genutzten Gebäude im reinen Wohngebiet auf dem Nachbargrundstück der Antragsteller ermöglicht werden.
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - Pressemitteilung vom 11.09.08