Baurecht -

Änderung des Baugesetzbuchs

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt.

So soll in Zukunft ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung dafür sorgen, dass die Planungspraxis in den rund 13.000 Städten und Gemeinden erleichtert und beschleunigt wird.

Das Gesetz sieht vor, dass zeit- und kostenaufwendige förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenstadtentwicklung von einer Größenordnung bis zu 20.000 qm zulässiger Grundfläche entfallen. Das gleiche gilt nach einer Vorprüfung des Einzelfalls bis 70.000 qm zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird unter anderem die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft.

Die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten soll durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung verbessert werden. Dies dient dem Ziel einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, die gerade für ältere Mitbürger, etwa auf Grund eingeschränkter Mobilität, von großer Bedeutung ist. 

Des weiteren trifft das Gesetz Regelungen, die den Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigen und erleichtern. Sanierungsverfahren sollen künftig, wenn möglich, nicht länger als 15 Jahre dauern. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen wird vereinfacht.

Sogenannte "Business Improvement Districts" sollen gefördert werden. Grundlage dieser Einrichtungen sind Eigeninitiative und Selbstverpflichtung der Grundeigentümer und Gewerbetreibenden mit dem Ziel, den lokalen Standort aufzuwerten. In einigen Ländern bestehen hierzu bereits Regelungen. Mit dem Gesetz unterstützt das Städtebaurecht des Bundes solche Initiativen vor Ort.

Das Gesetz wird am 01.01.2007 in Kraft treten.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 15.12.06