Arbeitsrecht -

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das aktuelle Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge (Stand 01.04.2010) sortiert nach Wirtschaftsgruppen veröffentlicht.

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Der Bestand an allgemeinverbindlichen Tarifverträgen unterliegt ständigen Veränderungen. Neue Tarifverträge werden für allgemeinverbindlich erklärt, andere treten außer Kraft.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Zur Zeit sind 460 der rund 64.300 im Tarifregister eingetragenen Tarifverträge allgemeinverbindlich (233 Ursprungs- und 227 Änderungs- bzw. Ergänzungstarifverträge), darunter 186, die (auch) in den neuen Bundesländern gelten.

In dem unten zum Download bereitstehenden Verzeichnis sind alle für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in ihrer zur Zeit gültigen Fassung aufgeführt. Die Tarifverträge werden in dem Verzeichnis so lange als gültig geführt, bis die vollständige Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit in das Tarifregister eingetragen wird.

Die Allgemeinverbindlichkeit wird zum Teil mit Rückwirkung ausgesprochen. Die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit wird manchmal erst nachträglich bekannt. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Tarifvertrag in diesem Verzeichnis noch nicht aufgeführt ist, obwohl später die Allgemeinverbindlichkeit zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochen wird. Ebenso kann der Fall eintreten, dass ein Tarifvertrag noch als gültig und allgemeinverbindlich aufgeführt ist, obwohl die Allgemeinverbindlichkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.

Allgemeinverbindlicherklärungen ergehen zum Teil mit Einschränkungen oder Ausnahmen vom Geltungsbereich bzw. vom Tarifvertragsinhalt.

Es empfiehlt sich deshalb — u.a. auch, weil dieses Verzeichnis nicht zu jedem Tarifvertrag alle Einzelheiten enthalten kann — im Einzelfall Auskunft unter Bezeichnung des in Betracht kommenden Tarifvertrages und Zeitraumes einzuholen, und zwar beim:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat IIIa3
53107 Bonn

 

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Quelle: BMAS - Pressemitteilung vom 01.04.10