Arbeitsrecht -

Streit um die Rolex

LAG Hamm, Urt. v. 30.05.2012 - 5 Sa 638/11

Das LAG Hamm hat entschieden, dass der Arbeitgeber eine im Rahmen eines Wettbewerbs zum Erreichen bestimmter Vertriebszahlen ausgelobte Rolex-Uhr an den klagenden Gebietsverkaufsleiter aushändigen muss. Der Arbeitgeber bezweifelte, dass der Verkaufsleiter die für den Erhalt der Rolex erforderlichen Distributionspunkte erreicht habe, konnte dies jedoch nicht nachweisen. {DB:tt_content:2566:bodytext}

Darum geht es

Der Kläger war bei dem beklagten Dienstleister im Bereich des Getränkevertriebs von 2007 bis 2010 als Gebietsverkaufsleiter beschäftigt. Im Jahre 2007 wurde bei der Beklagten ein sogenannter Rolex-Contest durchgeführt. Für das Erreichen bestimmter Vertriebszahlen - ermittelt durch selbst geschriebene Distributionspunkte - wurde dem Gewinner eine Rolex zugesagt. Nach der Ermittlung des ersten Gewinners wurde der Contest verlängert und bei Erreichen von bestimmten Zielen ein erneuter Gewinn einer Rolex Uhr in Aussicht gestellt. Der Kläger vertritt die Auffassung, er hätte mit seiner „Tankstellentruppe" die Vertriebsziele erreicht, so dass er Anspruch auf die Übereignung einer Rolex Uhr (Submariner 2007) im Werte von 4.800 € habe.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Das Arbeitsgericht Paderborn hat mit Urteil vom 10.03.2011 (1 Ca 2265/10) die Klage abgewiesen.

Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hatte vor der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Erfolg. Die Beklagte wurde verurteilt eine entsprechende Rolex Typ Submariner 2007 herauszugeben und zu übereignen. Unstreitig hatte der Kläger die für die Prämie erforderlichen 3100 Distributionspunkte notiert. Dass der Kläger die Punkte zu Unrecht aufgeschrieben hat, hätte die Beklagte darlegen müssen, was ihr jedoch nicht gelungen ist.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen. In gleicher Weise hatte bereits die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts am 16.01.2012 in dem Verfahren 7 Sa 976/11 im Falle eines anderen Mitarbeiters rechtskräftig entschieden

Quelle: LAG Hamm, Pressemitteilung - vom 30.05.12