Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft (sog. Mindestlohn-Verordnung), dazu gehören auch die Straßenreinigung und der Winterdienst, ist am 01.01. 2010 in Kraft getreten.
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Laut Angabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben mit dem Inkrafttreten der Mindestlohn-Verordnung in der Branche Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst rund 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf den bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn von 8,02 €.
Der Mindestlohntarifvertrag gilt damit bundesweit zwingend für alle unter seinen Geltungsbereich fallenden inländischen und ausländischen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft.
Hier können Sie die Mindestlohn-Verordnung Abfallwirtschaft herunterladen:
Quelle: BMAS - Pressemitteilung vom 06.01.10