Arbeitsrecht -

Neue Mindestlohn-Verordnung Abfallwirtschaft

Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft (sog. Mindestlohn-Verordnung), dazu gehören auch die Straßenreinigung und der Winterdienst, ist am 01.01. 2010 in Kraft getreten.

Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft, dazu gehören auch die Straßenreinigung und der Winterdienst, ist am 01.01. 2010 in Kraft getreten. {DB:tt_content:2566:bodytext}

Laut Angabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben mit dem Inkrafttreten der Mindestlohn-Verordnung in der Branche Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst rund 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf den bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn von 8,02 €.

Der Mindestlohntarifvertrag gilt damit bundesweit zwingend für alle unter seinen Geltungsbereich fallenden inländischen und ausländischen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft.

Hier können Sie die Mindestlohn-Verordnung Abfallwirtschaft herunterladen: 

Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Download PDF, 97,8 KB

Quelle: BMAS - Pressemitteilung vom 06.01.10