Arbeitsrecht -

Mehr Datenschutz für Arbeitnehmer

Der Bundesrat will Arbeitnehmer effektiver vor unzulässiger Überwachung durch Arbeitgeber schützen.

In der Entschließung vom 07.11.2008 bittet er die Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Sie sollen die Grenzen zulässiger Datenerhebung, -verarbeitung und -verwendung klar definieren und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.
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Hintergrund für den Vorstoß der Länder sind Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, in denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Beispiel per Video durchgängig überwacht und dabei deren Würde und Recht auf informationelle Selbstbestimmung missachtet haben. Nach Ansicht des Bundesrates ist die geltende Rechtslage zu unübersichtlich. Er fordert daher praktikable und verständliche Regelungen, die die Prinzipien der Transparenz, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit beachten.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Rechtsanwalt Arno Schrader "Überwachung von Arbeitnehmern".

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 07.11.08