Arbeitsrecht -

Leichenwagen als Dienstwagen

LAG Köln, Urt. v. 19.11.2009 - 7 Sa 879/09

In einem Rechtstreit, in dem es um verschiedene Streitpunkte aus einer Abrede über die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzungging, hatte das Landesarbeitsgericht Köln über einen Klageantrag zu entscheiden, wonach "es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen Leichenwagen handeln dürfe".{DB:tt_content:2566:bodytext}

Darum geht es:

Der Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, vertrat im Rechtstreit die Auffassung, auch mit einem Leichenwagen den Anspruch seines Mitarbeiters erfüllen zu können. Immerhin habe der Mitarbeiter zuvor einen Caddy benutzt, bei dem es sich ebenfalls um einen Transporter handele.

Wesentliche Entscheidungsgründe:

Das Landesarbeitsgericht gab der Klage insoweit statt: In Anbetracht des Stellenwerts eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung sei es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen.

Quelle: LAG Köln - Pressemitteilung vom 01.10.10