Arbeitsrecht -

Keine echten Mitbestimmungsrechte für europäische Betriebsräte

LAG Köln, Beschl. v. 08.09.2011 - 13 Ta 267/11

Das Gesetz über Europäische Betriebsräte kennt anders als das deutsche Betriebsverfassungsgesetz keine echten Mitbestimmungsrechte und sieht als Sanktion bei Verstößen gegen die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte nur Bußgelder vor.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Darum geht es:

Das Gesetz über Europäische Betriebsräte, das auf einer EG-Richtlinie beruht, sieht in europaweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte vor, bevor Maßnahmen wie Betriebs-Stilllegungen durchgeführt werden.

Der im Kölner Bezirk ansässige Europäische Betriebsrat einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe aus dem Bereichder Automobilzulieferer wollte dieser im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen, die Stilllegung durchzuführen, ohne ihn zuvor zu informieren und zu konsultieren.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat den Antrag des Europäischen Betriebsrats zurückgewiesen, mit dem der Unternehmensgruppe verboten werden sollte, einen Betrieb in Spanien stillzulegen.

Wesentliche Entscheidungsgründe:

Das Landesarbeitsgericht nahm zwar seine Zuständigkeit an, lehnte den Antrag aber ab, weil das Gesetz über Europäische Betriebsräte anders als das deutsche Betriebsverfassungsgesetz keine echten Mitbestimmungsrechte kennt und als Sanktion bei Verstößen gegen die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte nur Bußgelder vorsieht.

Quelle: LAG Köln - Pressemitteilung vom 06.10.11