Arbeitsrecht -

Gewerkschaft GNZB nicht tariffähig

Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt, dass die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist.

Die GNBZ hatte im Dezember 2007 mit Arbeitgebervereinigungen der privaten Zustelldienste zwei Tarifverträge über Mindestlöhne in der Brief- und Zustellbranche abgeschlossen, die einen Mindestlohn von 7,50 € für Briefzusteller vorsahen und damit die von Ver.di mit der Arbeitgebervereinigung für den Konzern der Deutschen Post AG ausgehandelten Mindestlöhne von 9,80 € um 2,30 € unterschritten.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Das Arbeitsgericht Köln hatte seinen Beschluss u. a. damit begründet, dass der Vorstandder GNZB überwiegend aus Leitungspersonal von Unternehmen der privaten Zustellbranchebestehe, die Arbeitgeberseite in erheblichem Umfang die Mitgliederwerbung übernommenund die GNZB mit finanziellen Zuwendungen unterstützt habe, die GNZB mit ca.1300 Mitgliedern nicht die nötige Durchsetzungsfähigkeit habe und dass die von ihr geschlossenenTarifverträge Gefälligkeitstarifverträge seien.

Das Landesarbeitsgericht Köln wies im Ergebnis die Beschwerde der GNZB gegendiesen Beschluss zurück. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.

Quelle: LAG Köln - Pressemitteilung vom 20.05.09