Arbeitsrecht -

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.09.2008

Neue Regeln des Urheberrechts verbessern den Schutz des geistigen Eigentums und erleichtern die Bekämpfung von Produktpiraterie. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem die Einbürgerung und die Eigenheimrente.

Die gesetzlichen Neuregelungen im Einzelnen:{DB:tt_content:2566:bodytext}

Einbürgerung

Ab 1. September wird der Einbürgerungstest eingeführt. Grundsätzlich müssen Einbürgerungswillige dann in einem Test Kenntnisse über Deutschland nachweisen. Der Einbürgerungstest ist ein reiner Wissenstest in Multiple-Choice-Form. Dabei ist ein Fragebogen mit 33 Fragen zu beantworten. Der Test gilt als bestanden, wenn mindestens 17 der Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Tests sind in deutscher Sprache abzulegen. Der Gesamtfragenkatalog besteht aus 300 bundeseinheitlichen und  zusätzlich zehn Fragen für jedes  Bundesland. Der Katalog ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums veröffentlicht.

Download: Gesamtfragenkatalog (pdf)

Weitere Informationen zum Einbürgerungstest auf der Website des BMI
 


Eigenheimrentengesetz

Das Eigenheimrentengesetz gilt rückwirkend zum 01.01.2008. Darin ist geregelt, dass  selbstgenutztes Wohneigentum in die Riester-Förderung integriert wird (so genannte Wohnriester). Wer einen Riestervertrag anspart, kann dieses Geld nun auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des Eigenheims nutzen. Wohneigentum wird damit zu einem Teil der Altersvorsorge. Darüber hinaus gilt  auch der Darlehensvertrag als begünstigtes Anlageprodukt und kann über die Riesterförderung bezuschusst werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Darlehen für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wird.

In dem Gesetz wurde auch die Einbeziehung von Erwerbsunfähigkeitsrentnern in den begünstigten Personenkreis bei der Riester-Förderung geregelt.  Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit beziehen, sind nunmehr unmittelbar riesterberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Der Eigenbeitrag richtet sich regelmäßig nach der (Brutto-) Erwerbsminderungsrente. Die neue Förderung gilt entsprechend für Bezieher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit.

Überdies wurde der so genannte Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von einmalig 200 Euro für alle unter 25-Jährigen eingeführt.  Wer zu Beginn des Kalenderjahres, in dem er den Riester-Vertrag abschließt, noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen Bonus  von 200 Euro. Dieser Bonus wird - wie die normale Zulage - direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Voraussetzung ist lediglich, dass der Förderberechtigte den erforderlichen Eigenbeitrag von in der Regel jährlich 60 Euro selbst dazu anspart. Auch junge Förderberechtigte, die bereits vor dem 1. Januar 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und noch nicht älter als 25 Jahre sind, profitieren automatisch von dem Bonus.

Zusätzliches Informationsmaterial des BMAS zum Eigenheimrentengesetz (pdf)

Urheberrecht

Das neue Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums erleichtert unter anderem den Kampf gegen Produktpiraterie. Es setzt  europarechtliche Vorschriften um und erleichtert die Vernichtung von Piraterieware.  Außerdem führt das Gesetz neue Auskunftsrechte ein, mit denen Inhaber geistigen Eigentums ihre Rechte besser verfolgen können. Zudem werden anwaltliche Abmahnkosten für kleinere Urheberrechtsverletzungen begrenzt.  Das verbessert  die  Lage von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die  bisher hohe Kosten für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu tragen hatten.

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, BGBl. I 2008, S. 1191 (pdf)

BMJ: Inhalt des Gesetzes im Einzelnen mit Beispielen


 

Ausbildungsbonus

Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

Pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres ist der so genannte Ausbildungsbonus in Kraft getreten. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bringt Verbesserungen der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen. Es sieht die Schaffung von befristeten Regelungen für den Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung vor. Der Ausbildungsbonus soll Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen bereitzustellen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen.

Mit Hilfe der Berufseinstiegsbegleitung sollen junge Menschen besser individuell beim Übergang von Schule in Ausbildung unterstützt werden. Zusätzlich wird in Ausnahmefällen die Förderung einer zweiten Berufsausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe als Ermessensleistung ermöglicht.

Broschüre des BMAS zum Ausbildungsbonus (pdf)

Fragen und Antworten zum Ausbildungsbonus, ein Merkblatt des BMAS (pdf)

Geldwäschebekämpfung

Seit dem 21.08.2008 gelten strengere Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Das sogenannte Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz setzt europarechtliche Vorgaben um: Es soll vor allem der Finanzierung des internationalen Terrorismus entgegenwirken. Dazu führt das Gesetz unter anderem neue Anzeigepflichten ein: Künftig sind nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verpflichtet, bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung die Behörden zu informieren. In einigen Bereichen entlastet das neue Recht die Unternehmen  auch von formalen Anforderungen.  So beträgt die Aufbewahrungspflicht für relevante Unterlagen künftig nur noch fünf und nicht mehr sechs Jahre.



Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen

Junge und mittelständische Unternehmen haben häufig Probleme bei der Kapitalbeschaffung. Sie sind dann auf private Wagniskapitalgeber angewiesen. Das am 19. August in Kraft getretene Gesetz  zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen fördert gezielt private Kapitalbeteiligungen an jungen und mittelständischen Unternehmen. 

Mit der Neuregelung können steuerliche Förderungen für solche Beteiligungsgesellschaften gewährt werden, die gezielt in junge Unternehmen investieren. So werden Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen beispielsweise von der Gewerbesteuer befreit.

Risikobegrenzungsgesetz

Am 19.08.2008 ist das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken in Kraft getreten.  Das Gesetz wirkt unerwünschten Entwicklungen dort entgegen, wo Finanzinvestoren tätig sind, ohne deren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken.  Außerdem wird der Verbraucherschutz bei Kreditverkäufen gestärkt.



Mindestlohn im Baugewerbe

Am 01.09.2008 tritt die 6. Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe in Kraft. Die Mindestlöhne steigen danach in Westdeutschland sowie Berlin um 1,6 bis 2,9 Prozent, in Ostdeutschland bleiben sie dagegen unverändert.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 28.08.08