Arbeitsrecht -

Gehaltserhöhung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Gunsten Dritter?

Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob ein Vertrag zugunsten Dritter auch eine Begünstigung durch „Gehaltserhöhung“ nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich zieht.

Der zwischen Veräußerer und Erwerber einer Steuerberaterpraxis geschlossene Übertragungsvertrag sah für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Die Auslegung dieses Vertrages ergab, dass die „Gehaltserhöhung“ als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den „bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis“ handelte.

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - die Klage der Arbeitnehmerin, der Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Veräußerers ab, die Zahlung der „Gehaltserhöhung“ auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus begehrte.

Quelle: BAG - Pressemitteilung vom 09.12.08