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Arbeitsrecht -

EGMR: Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig

EGMR, Urt. v. 28.06.2012 - 1620/03

Ein Kirchenmusiker, dem wegen seines Privatlebens gekündigt worden war, muss eine Entschädigung von 40.000 € erhalten. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das Gericht hatte die Kündigung bereits vor zwei Jahren als rechtswidrig beurteilt, jetzt ging es nur noch um die Höhe der Entschädigung. Der Musiker hatte eine wesentlich höhere Summe gefordert.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Der Organist und Chorleiter einer katholischen Kirchengemeinde sei zu Unrecht entlassen worden, hieß es in dem Urteil vom 23.09.2010. Die Kirche habe mit seiner Entlassung wegen einer außerehelichen Beziehung gegen die Achtung der Privatsphäre verstoßen. Der Musiker hatte zunächst 644.000 € Entschädigung für nicht erhaltene Gehälter ab dem 01.07.1998 bis zu seiner angenommenen Pensionierung 2022 gefordert.

Der Organist hatte sich 1994 von seiner Frau getrennt und lebte mit einer Gefährtin zusammen. Er hatte gegen seine Kündigung ohne vorherige Abmahnung geklagt und war von deutschen Arbeitsgerichten abgewiesen worden. Die deutschen Arbeitsgerichte hätten "nicht sorgfältig genug zwischen den Rechten des Klägers und des kirchlichen Arbeitgebers abgewogen", befanden die Straßburger Richter. Die Arbeitsgerichte hätten lediglich die Argumentation der Kirche übernommen.

Der Kirchenmusiker lebte seit der Trennung von seiner Frau und seinen zwei Kindern mit seiner Gefährtin zusammen, die gleichzeitig seine Anwältin war. Als bekannt wurde - durch die Plauderei seines Kindes im Kindergarten - dass die Gefährtin ein Kind erwartete, reagierte die Kirche mit der Entlassung zum 01.04.1998. Seit dem 01.09.2002 ist der Musiker halbtags in einer evangelischen Kirche angestellt.

Quelle: dpa, Redaktion - vom 02.07.12