Arbeitsrecht -

Datenschutz der Arbeitnehmer

In das Bundesdatenschutzgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer aufgenommen werden, hat das Bundeskabinett am 18.02.2009 beschlossen.

Ungeachtet dessen sollen die Arbeiten an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufgenommen werden.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Das Kabinett folgt damit der Empfehlung eines Treffens zum Arbeitnehmerdatenschutz, das am 16.02.2009 stattgefunden hat. Teilnehmer dieses Gesprächs waren der der Bundesinnen- und der Bundeswirtschaftsminister, der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Spitzenvertreter des DGB, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte.

In dem Gespräch wurde - insbesondere auch vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Vorkommnisse der Überwachung von Mitarbeitern bei einzelnen Unternehmen - erörtert, in welchen Feldern des Arbeitnehmerdatenschutzes konkreter Handlungsbedarf besteht und wie bzw. in welchen Gesetzen dieser Handlungsbedarf möglichst zeitnah umgesetzt werden kann.

Als Ergebnis des Gesprächs soll nun eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden.

Betreffend den Entwurf eines darüber hinausgehenden bereichsspezifischen Arbeitnehmerdatenschutzes sind die Angaben aus dem Bundesjustizministerium eher vage gefasst: "Der weitere Handlungsbedarf im bereichsspezifischen Arbeitnehmerdatenschutz werde durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden. Angesichts der Komplexität eines solchen Vorhabens seien sich alle Teilnehmer des Spitzentreffens darüber einig gewesen, dass diese Arbeiten erst in der nächsten Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden können."

Quelle: BMJ - 18.02.2009 vom 18.02.09