Arbeitsrecht -

Bundesrat stimmt Mindestlohngesetzen zu

Der Bundesrat hat der Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen zugestimmt.

In einer hierzu gefassten Entschließung betonen die Länder die Wichtigkeit von Mindestlöhnen gerade in der Pflegebranche. Sie mahnen jedoch, dass die Vergütungshandlungen zwischen den Kostenträgern und Pflegeeinrichtungen von der Einführung der Mindestarbeitsentgelte nicht berührt sein dürfen.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Angesichts der bestehenden Verwaltungspraxis sei eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, um zu verhindern, dass die Mindestlöhne insoweit zur ausschließlichen Verhandlungsgrundlage werden.

Mit der Zustimmung des Bundesrates findet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nunmehr auf neun Wirtschaftszweige Anwendung. Neu hinzugekommen sind durch vorangegangenen Beschluss des Bundestages das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Entsorgungswirtschaft, die Pflegedienste, Großwäschereien, Bergbauspezialdienste und gewerkschaftliche Weiterbildungseinrichtungen. Ursprünglich galten die Bedingungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur für Bauarbeiter, Gebäudereiniger und Postdienstleister.

Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat der Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass Mindestarbeitsentgelte künftig in Branchen eingeführt werden können, in denen kein Tarifvertrag oder eine nur geringe Tarifbindung besteht. Entsprechend einer Forderung des Bundesrates gelten für beide Gesetze einheitliche Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 13.02.09