Arbeitsrecht -

Bundesrat fordert mehr Klarheit beim Mindestlohn

Der Bundesrat sieht bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zum Mindestlohn noch erheblichen Korrekturbedarf.

In seiner Stellungnahme zu den Entwürfen des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes kritisiert er insbesondere die vorgesehene Vermischung von Verwaltungszuständigkeiten.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Nach den Regierungsentwürfen sollen sich die Länder um die Überwachung der Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz kümmern, während die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Bundes für die Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz zuständig ist. Diese zwischen Bund und Ländern geteilte Zuständigkeit für die Mindestlohnkontrolle lehnen die Länder ab. Sie führe zu unnötiger Bürokratie und vermeidbaren Mehrkosten. Stattdessen fordert der Bundesrat eine einheitliche Kontrolle durch die bei der Zollverwaltung des Bundes eingerichtete Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat, dass die gerichtliche Geltendmachung von Mindestarbeitsentgelten und Verstöße gegen die in den Gesetzentwürfen jeweils enthaltenen Bestimmungen ebenfalls unterschiedlich behandelt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, ein einheitliches Verfahren für die Umsetzung der Gesetzentwürfe zu wählen.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes soll das über 35 Jahre alte Mindestarbeitsbedingungsgesetz modernisieren. Es gilt für Branchen ohne Tarifverträge bzw. dann, wenn eine Tarifbindung nur für eine Minderheit der Arbeitnehmer besteht. Ziel der Reform ist es, durch ein festgelegtes Verfahren angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Das geplante neue Arbeitnehmer-Entsendegesetz schafft einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen. Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Tarifvertragsparteien aus bestimmten Branchen können künftig die Erstreckung der von ihnen geschlossenen Tarifverträge auf alle Arbeitnehmer beantragen.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
Bundesregierung, BR-Drucks. 541/08 vom 08.08.2008

 

Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG
Bundesregierung, BR-Drucks. 541/08 vom 08.08.2008

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 19.09.08