Arbeitsrecht -

Arbeitnehmer haben Recht auf freie Arztwahl

ArbG Frankfurt - 7 Ca 1549/11 

Wer krank ist, darf zum Arzt seines Vertrauen gehen. Dieses Recht auf freie Arztwahl gilt grundsätzlich auch für krank gewordene Arbeitnehmer -der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht zwingen, zu einem bestimmten Arzt zu gehen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt.
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Darum geht es

Eine Rechtsanwaltsgehilfin sollte im Krankheitsfall zur Untersuchung beieinem vom Arbeitgeber vorgegebenen Arzt verpflichtet werden. Zudem sollte sie diesen von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Ansonsten sollte es keinen Lohn während der Krankschreibung geben. DieseVorgaben wurden im Arbeitsvertrag verankert.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte diese Klausel für unwirksam (Aktenzeichen: 7 Ca 1549/11). Nach Ansicht Gerichts darf der Arbeitgeber nur in solchen Fällen einen bestimmten Arzt vorschreiben, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestehen. Dann könne man auch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Auf keinen Fall aber dürfe das Recht auf freie Arztwahl bereits im Arbeitsvertrag eingeschränkt werden, so die Richter. Darüber hinaus darfdie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.

Quelle: Redaktion - vom 11.01.12