Arbeitsrecht -

Anhörungen zum Kündigungsschutz und zur Arbeitnehmerüberlassung

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales veranstaltet am kommenden Montag, den 28. Juni, zwei öffentliche Anhörungen von Sachverständigen. Zum einen geht es um das Thema Kündigungsschutz, zum anderen um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Kündigungsschutz

Anlass der ersten Anhörung sind der ”Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Schutz vor Kündigungen wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens)“ der SPD-Fraktion (17/648), der ”Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten“ der Linksfraktion (17/649) und der Antrag ”Ungerechtigkeiten bei Bagatellkündigungen korrigieren - Pflicht zur Abmahnung einführen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1986). Auf der Liste der Sachverständigen stehen folgende Institutionen: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, Bundesrechtsanwaltskammer, Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die Einzelsachverständigen Professor Gregor Thüsing, Mona Frias-Rodriguez, Achim Klueß, Benedikt Hopmann und Professor Klaus Dörre.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 

Anlass der zweiten Anhörung ist die Unterrichtung durch die Bundesregierung zum ”Elften Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (17/464), der Antrag der Fraktion der SPD ”Fairness in der Leiharbeit“ (17/1155), der Antrag der Linksfraktion ”Lohndumping verhindern - Leiharbeit strikt begrenzen“ (17/426) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ”Zeitarbeitsbranche regulieren – Missbrauch bekämpfen“ (17/551). Auf der Liste der Sachverständigen stehen folgende Institutionen: Deutscher Gewerkschaftsbund, Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands, Bundesagentur für Arbeit, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V., Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e. V., Bundesverband Zeitarbeit. Zudem sind die Einzelsachverständigen Claudia Weinkopf, Norbert Lenhard, Markus Breitscheidel und Professor Klaus Dörre.

Beide Anhörungen finden im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900, statt. Das Thema Kündigungsschutz steht von 12.00 bis 13.00 Uhr auf der Tagesordnung, das Thema Arbeitnehmerüberlassung von 13.30 bis 15.00 Uhr. 

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 23.06.10