Arbeitsrecht -

Aktuelles aus dem Bundestag: Erleichterungen bei grundlos befristeten Arbeitsverträgen

Die FDP-Fraktion möchte Arbeitssuchenden durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes den Einstieg ins Berufsleben erleichtern.

Nach der derzeit geltenden Regelung ist eine so genannte sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Grund (also ohne, dass zum Beispiel eine Einstellung auf Probe oder eine Schwangerschaftsvertretung vorliegt) ist derzeit für die Höchstdauer von zwei Jahren möglich.

Die Bedingung, vorher nie bei dem die Stelle anbietenden Arbeitgeber angestellt gewesen zu sein führt dazu, dass selbst Bewerber, die vorher als Student schon einmal, und sei es nur für einen Tag, bei dem Unternehmen gejobbt haben, nicht erneut befristet eingestellt werden können. Für die FDP stellt dies ein "Einstellungshemmnis" dar. In dem Gesetzentwurf der Fraktion geht es darum, dass statt einer lebenslangen Sperre ein Verbot wiederholter Beschäftigung vor Ablauf einer Frist von drei Monaten eingeführt wird.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 26.10.08