Die Zustellung im Ausland richtet sich im wesentlichen nach der Europäische Zustellungsverordnung und dem Haager Zustellungsübereinkommen. Unsere Fachbeiträge stellen Ihnen dabei ausführlich die Rechtslage dar und enthalten zudem praktische Muster für die Rechtspraxis.
Wird eine Zustellung im Ausland erforderlich, richtet sich die Art und Weise dieser Zustellung nach § 183 ZPO. Erfahren Sie in unserem Fachbeitrag daher wie eine Zustellung im Ausland und außerhalb der EU erfolgt. Zudem enthält unser Fachbeitrag ein Muster zum Gläubigerantrag auf Auslandszustellung einer notariellen Urkunde.
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Unser Fachbeitrag beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zur Zustellung im Ausland nach der EuZustVO. Was ist der Anwendungsbereich der Verordnung? Was sind Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie Zentralstellen im Sinne der Verordnung? Wie erfolgt die Annahmeverweigerung und was sind Ihre Folgen? Welche Fristen sind zu beachten und wie erfolgt die Zustellung durch die Post? Wie hoch sind die Zustellungskosten? Die Antworten auf diese Fragen und mehr finden Sie in unserem Fachbeitrag.
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Außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der EuZustVO 2007 ist das Haager Zustellungsübereinkommen vom 15.11.1965 (BGBl II 1977, 1453) das wichtigste multilaterale Übereinkommen für die Zustellung im Ausland. Klicken Sie hier und erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Haager Zustellungsübereinkommen.
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Die Parteien können das Erfordernis einer Zustellung im Ausland abbedingen und an deren Stelle andere Mitteilungsformen vereinbaren. Ob das Gericht an eine derartige Vereinbarung auch für solche Zustellungen gebunden ist, die von Amts wegen vorzunehmen sind, ist streitig
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