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Mit der Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Vergangenheit stellt sich auch die Frage der Zustellung neu. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Systematik der §§ 173-176 ZPO insgesamt zu ändern und künftig die Zustellung elektronischer Dokumente in weit größerem Umfang zum Regelfall zu machen. Was das in der anwaltlichen Praxis konkret bedeutet, fasst unser Autor und Diplom-Rechtspfleger Ernst Riedel pointiert für Sie zusammen.
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