Da das Wohnungseigentum nach § 864 Abs. 1 ZPO der Zwangsvollstreckung unterfällt, zählt es zur Insolvenzmasse. Dazu gehören auch etwaige Sondernutzungsrechte und Forderungen, wie etwa Ansprüche auf die Rückzahlung zu viel geleisteter Hausgeldzahlungen oder Erstattungsansprüche insolventer WohnungseigentümerInnen gegen die EigentümerInnengemeinschaft. Als AnwältIn sollten Sie Ihren MandantInnen hier Klarheit verschaffen. Zu diesem Zweck haben wir die Themenseite Wohungseigentum Insolvenz zusammengestellt. Hier erhalten Sie notwendiges Fachwissen und praxisnahe Arbeitshilfen, die Sie dabei unterstützen, Ihren MandantInnen den bestmöglichen Rechtsbeistand zu leisten. Die Inhalte finden Sie im Folgenden aufgelistet. Um darauf zuzugreifen, klicken Sie auf Mehr erfahren.
In diesem Fachbeitrag erhalten Sie umfangreiches Basiswissen zum Thema Wohnungseigentum in der Insolvenz, das für Sie als AnwältIn im Bereich Wohnungseigentumsrecht unverzichtbar ist. Informieren Sie sich also über Teilnahme-, Stimm- und Anfechtungsrechte, die Stellung und Befugnisse des*der InsolvenzverwalterIn, die Geltendmachung von Ansprüchen uvm. Die Ausführungen sind zudem mit hilfreichen Praxistipps und Beispielen versehen, die Ihnen deren Anwendung erleichtern. Lesen Sie den Artikel also vollständig, um sich alle Grundlagen anzueignen und Ihren MandantInnen bestmöglich beizustehen.
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Dieses praxisorientierte Musterdokument soll Sie bei der Anmeldung einer Forderung innerhalb eines Insolvenzverfahrens mit Absonderung unterstützen. Es steht Ihnen frei, auf die Arbeitshilfe zuzugreifen, um sie für die eigene Berufspraxis zu verwenden. Auf diesem Weg stellen Sie sicher, alle Formalitäten im Blick zu behalten und Ihre MandantInnen so bestmöglich vertreten zu können. Wir empfehlen dazu, das Dokument vollständig zu erfassen.
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Diese Arbeitshilfe unterstützt Sie und andere AnwältInnen beim Aufsetzen einer Absonderungsklage gegen InsolvenzverwalterInnen. Wenden Sie das Dokument im Rahmen Ihrer eigenen Arbeitspraxis auf vergleichbare Fälle an und erleichtern Sie sich den Arbeitsalltag. Wir empfehlen, das Dokument vollständig zu erfassen, damit Sie alle Einzelheiten im Blick behalten und Ihre MandantInnen optimal vertreten können.
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Lesen Sie dieses KG-Urteil vom 01.04.2021 bezüglich der Rechte von MieterInnen von Gewerberäumen im Falle der behördlichen Betriebsschließung als Maßnahme zur Eindämmung der Covid19-Pandemie. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie die Miete gemäß § 313 BGB auf die Hälfte herabzusetzen sein kann, ohne dass eine Existenzbedrohung Betroffener im Einzelfall festgestellt werden muss. Für weiterführende Informationen klicken Sie auf Mehr erfahren. Erfassen Sie das vollständige Urteil, um es auf Ihre eigene Beratungspraxis anzuwenden und sich auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bringen.
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