Für rechtswidriges Verwaltungshandeln dürfen Ihrem Mandanten die Kosten nicht auferlegt werden - wenn zum Beispiel das Fahrzeug Ihres Mandanten rechtswidrig abgeschleppt worden ist, hat Ihr Widerspruch gegen den Kostenbescheid gute Erfolgsaussichten. Unser Muster und unsere hilfreichen Tipps zum Vorgehen gegen den Kostenbescheid zeigen Ihnen, wie Sie die Widerspruchsbehörde überzeugen.
Von Ihrem Mandanten werden die Kosten für eine Abschleppmaßnahme verlangt, die seiner Ansicht nach rechtswidrig ist. Mit unserem Antragsmuster für den Widerspruch gehen Sie in dieser Standardsituation effizient gegen den Kostenbescheid vor.
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Der Mandant erscheint mit einem Kostenbescheid in Ihrer Kanzlei in Karlsruhe. Von ihm wird Ersatz von Abschleppkosten i.H.v. 160 Euro gefordert. Sie legen gegen den Bescheid Widerspruch ein und beantragen Akteneinsicht. Der Verwaltungsakte können Sie entnehmen, dass der Pkw des Mandanten, ohne den Verkehr zu behindern, mit zur Fahrbahn hin eingeschlagenen abgefahrenen Vorderreifen in der Nähe der Wohnung des Mandanten geparkt war. Nachdem eine Polizeistreife den Kläger zu Hause nicht erreichte, beschlagnahmten sie auf Anordnung der Polizeibehörde den Pkw und ließen diesen abschleppen. Der Akte können Sie weiter entnehmen, dass der Mandant im Rahmen einer Anhörung angegeben hat, dass die Reifen an seinem Pkw lediglich als Stütze montiert waren. Er habe bereits neue Reifen mit Felgen gekauft, jedoch habe er noch keine Zeit gehabt, diese zu montieren.
Der Abschleppfall gilt als Klassiker im Verwaltungsrecht - aber wie gehen Sie in der Praxis vor, um mit Ihrem Widerspruch Erfolg zu haben? Hier finden SIe die vollständige Lösung ohne unnötigen theoretischen Ballast.
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