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Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zugestimmt, die der Bundestag Anfang September beschlossen hatte.
Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird damits grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehören folgende Änderungen:
- Leichterer barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss, sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.
- E-Mobilität: Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren.
Weiterhin werden mit der WEG Reform folgende Neuerungen vorgenommen:
- Energetische Sanierung: Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
- Online-Teilnahme: Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.
- Einsicht in Verwaltungsunterlagen: Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben.
- Zertifizierter Verwalter: Der Bundestag hat im Laufe seiner Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen - diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.
Veröffentlichung im BGBl am 22.10. – Inkrafttreten der WEG Reform am 1. Dezember 2020
Da das Gesetz rechtzeitig am 22.10. im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt die WEG Reform überwiegend zum 1. Dezember 2020 in Kraft.
Quelle: Bundesrat.de