+++Tipp+++ Spezialreport Minijobs und Midijobs 2024/2025: Ihr nächstes Arbeitsrechts-Update von Prof. Dr. Joachim Weyand. Hier klicken und kostenlos downloaden!

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Alles, was Sie als Anwalt wissen müssen!

Ein Arbeitgeber hat oftmals ein Interesse daran, die internen Abläufe in seiner Arbeitsstätte per Kamera nachzuvollziehen.

Sind derartige Videoaufzeichnungen in rechtmäßiger Weise gefertigt worden, kann der Arbeitgeber diese zur Überführung eines Arbeitnehmers wegen Straftaten im Betrieb verwenden.

Hierbei stellt sich für die Parteien des Arbeitsvertrags die Frage, wann eine solche rechtmäßige Aufzeichnung vorliegt oder wann das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten in unzulässiger Weise betroffen ist.

An welche Prüfvorgaben haben sich ArbeitgeberInnen zu halten?

Wie lange dürfen die gewonnenen Daten verwendet werden?

Welchen Rechtsschutz genießen ArbeitnehmerInnen, die unrechtmäßig videoüberwacht wurden?

 

Diese und weitere Fragen beantworten wie Ihnen in den nachfolgenden Fachbeiträgen, damit Sie in Ihren Mandantengesprächen mit Detailreichtum brillieren können!

Besprechung zum Urteil des BAG v. 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

Das BAG hat 2018 zugunsten eines Kioskbetreibers entschieden, dass eine offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz rechtmäßig ist, um Eigentum vor Straftaten sowohl von Kunden als auch von Arbeitnehmern zu schützen.

Im Zuge der Auswertung des Überwachungsmaterials wurde – nach Feststellung eines Bestandsmangels an Tabakwaren – eine Arbeitnehmerin bei einer Unterschlagung gesichtet.

Diese Verarbeitung und Nutzung war nach Ansicht des BAG nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG a.F. zulässig. Auch wurde der Arbeitnehmerin kein grundgesetzlicher Schutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zuerkannt.

 

Lesen Sie die gesamte Besprechung zum BAG-Urteil, wenn Sie erfahren möchten, ob die Verwertung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der seit Ende Mai 2018 geltenden DSGVO ebenfalls standhält!

Mehr erfahren

Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Zweckgebundenheit und zeitliche Grenzen

Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, das dokumentierte Bildmaterial sofort auszuwerten.

Vielmehr ist es zulässig, erst nach konkretem Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung (bspw. festgestellter Bestandsmangel) den vergangenen Ablauf mithilfe der Aufzeichnungen zu rekonstruieren.

Die Speicherung der Bildsequenzen bleibt solange zulässig, wie sie objektiv geeignet ist, den Aufklärungszweck zu fördern.

 

Lesen Sie den nachfolgenden Beitrag, wenn Sie alle Details zu den Vorgaben an eine rechts- und zweckmäßige Videoüberwachung am Arbeitsplatz erfahren möchten!

 

Mehr erfahren

Wann schränken Videoüberwachungen am Arbeitsplatz ArbeitnehmerInnen zu stark ein?

Arbeitgeber, die die Räumlichkeiten ihres Betriebs per Kamera überwachen und dies ihren Beschäftigen gegenüber offen kommunizieren, riskieren ein angespanntes Arbeitsklima. So kommt es nicht selten vor, dass unter den ArbeitnehmerInnen ein unzulässiger Anpassungs- und Leistungsdruck hervorgerufen wird. Hierbei spielen mehrere Faktoren wie u.a. etwaige Rückzugsmöglichkeiten eine Rolle, die den Datenerhebungszweck gefährden können und die Aufzeichnungen rechtswidrig machen.

 

Unser Fachbeitrag erläutert Ihnen, wie Sie Ihren Mandanten über die Anbringung von Videokameras und den erlaubten Umfang der Datenerfassung in seiner Arbeitsstätte bestmöglich beraten können!

Mehr erfahren

Gratis-Downloads Arbeitsrecht

Empfehlungen der Redaktion

 

Die erste Wahl für Arbeitsrechtler in Sachen Onlineplattform: Lösungsorientierte Fachinformationen & topaktuelle Antworten auf die FAQ der Coronakrise!

29,95 € mtl. zzgl. USt

Von führenden Experten im Arbeitsrecht verfasst – ein Muss für jede Kanzlei

248,00 € zzgl. Versand und USt