Das gilt es für Sie als Rechtsanwalt bei der Bestellung des Verwalters unbedingt zu beachten!

Die Bestellung konstituiert die Organschaft des Verwalters und steht daher am Anfang seiner Amtsstellung. Welche konkreten Rechtsfolgen die Bestellung hat, durch wen sie erfolgt und wie genau sie durchgeführt wird. All diese Fragen rund um die Bestellung des Verwalters erklären wir auf dieser Seite, geben Ihnen wertvolle Tipps und Muster für Ihre Rechtspraxis an die Hand und stellen Ihnen relevante Rechtsprechung zum Thema zur Verfügung. Klicken Sie hier!

 

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Verhältnis von Verwalterbestellung und Verwaltervertrag!

Wie auch in anderen Rechtsgebieten so gilt auch im Bereich des WEG, dass Organisationsakt (Bestellung des Verwalters) und Vertrag (Verwaltervertrag) voneinander getrennt zu betrachten sind. Allerdings wäre die Behauptung verfehlt, Verwaltervertrag und –Bestellung ständen in keiner Weise in Zusammenhang miteinander. Wie genau sich die beiden Rechtsinstitute zueinander verhalten, erläutern wir für Sie in diesem Fachbeitrag, gehen dabei auch auf andere rechtliche Gesichtspunkte der Bestellung ein und geben einige praxisnahe Beispiele. Mit einem Klick geht es zum Beitrag!

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Ansprüche im WEG und die Bestellung des Verwalters: Das gilt es hier zu beachten!

Den Wohnungseigentümern erwachsen aus dem WEG verschiedene Ansprüche. Eine wichtige Anspruchsgrundlage die Bestellung des Verwalters betreffend findet sich dabei in § 26a WEG i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Aus der Verbindung der beiden Normen ergibt sich der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Wollen Sie Näheres zu den Ansprüchen des WEG allgemein und im Besonderen hinsichtlich der Bestellung des Verwalters erfahren. Klicken Sie gleich hier und lesen Sie mehr!

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Bestellung des Verwalters: Die Vertretung des Verwalters gegenüber Dritten im Prozess

Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Dritten gegenüber gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG. In Zusammenhang mit dieser Vertretungsmacht des Verwalters können Probleme auftreten, gerade dann, wenn beispielsweise die Bestellung des Verwalters angefochten wird. Weiteres zum Thema der Vertretung durch den Verwalter in solchen Fällen, weitere Informationen zur Vertretung im Prozess, sowie Praxistipps für Ihr anwaltliches Mandat erfahren Sie in diesem Beitrag. Klicken Sie hier!

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Die Bestellung des Verwalters und seine bei Klagen und deren Zustellung: Alle Infos!

Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Partei eines Rechtstreits nimmt grundsätzlich der Verwalter als Organ sämtliche Zustellungen entgegen. Besonderheiten können sich allerdings dann ergeben, wenn die Bestellung des Verwalters abgelaufen ist und insofern an einen lediglich faktischen Verwalter zugestellt wird. Diese und ähnliche Rechtsfragen zur prozessualen Korrespondenz durch den Verwalter werden in folgendem Beitrag behandelt. Außerdem finden Sie hier unsere praktischen Musterdokumente zu Klagen auf Unterlassung der Schallbeeinträchtigung, Honorar des Verwalters und Zahlung von rückständigem Wohngeld, sowie unsere „Checkliste: Unverzichtbare Unterlagen“. Klicken Sie gleich hier, um zum Fachbeitrag zu gelangen!

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Das sollten Sie zur Bestellung des Verwalters im Bereich der einstweiligen Verfügung wissen!

Einstweilige Verfügungen sind in der Praxis des Rechtsanwalts ein unverzichtbares Mittel zur kurzfristigen und effektiven Wahrung von Mandanteninteressen. So verwundert es nicht, dass sie auch auf dem Gebiet des WEG bemüht werden. In Bezug auf die Bestellung des Verwalters wird die einstweilige Verfügung vor allem insoweit relevant, dass durch sie vorläufige Bestellung eines Verwalters bewirkt werden kann. Auf dieser Seite haben wir das Wichtigste zur einstweiligen Verfügung im Bereich des WEG und insbesondere derjenigen auf vorläufige Bestellung eines Verwalters gerichtet zusammengefasst. Darüber hinaus finden Sie hier unsere Muster „Einstweiligen Verfügung zur Beschlussaussetzung“, „Einstweilige Verfügung Verhinderung Versammlung Verwaltungsbeirat“, „Einstweilige Verfügung zur Verwalterbestellung“ und „Einstweilige Verfügung Untersagung bauliche Maßnahmen Verwalter“, genau wie eine Vielzahl von anschaulichen Beispielen und Praxistipps. Klicken Sie hier!

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Die Bestellung des Verwalters: Ausübung von Rechten und Pflichten der Gemeinschaft

Absatz 1 Satz 1 des durch das WEMoG neu eingeführten § 9b WEG regelt die Vertretung der Gemeinschaft durch den wirksam bestellten Verwalter und ersetzt insoweit § 27 Abs. 3 WEG a.F. Mit seiner Bestellung geht die gesetzliche Vertretungsmacht auf den Verwalter mit über, über die die Eigentümer mit Mehrheitsbeschluss entscheiden, § 26 Abs. 1 WEG. Die Vertretung wurde allerdings im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen hinsichtlich des einzelnen Wohnungseigentümers eingeschränkt. Auf dieser Seite wird näher auf die Aufgabenverteilung und –Wahrnehmung eingegangen. Hierzu geben wir an entsprechender Stelle erläuternde Hinweise und hilfreiche Praxistipps. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zur Bestellung des Verwalters: Voraussetzung für das Entsprechen der Bestellung des Verwalters einer ordnungsmäßigen Verwaltung und Erfolgen der Regelung der Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags in wesentlichen Umrissen in der die Bestellung des Verwalters stattfindenden Eigentümerversammlung (BGH - Urteil vom 27.02.2015 V ZR 114/14)

In diesem Urteil hatte der BGH über das Entsprechen der Bestellung des Verwalters einer ordnungsmäßigen Verwaltung, einerseits und inwiefern die Regelung der wesentlichen Punkte des Verwaltervertrags im Rahmen der über die Bestellung des Verwalters beschließenden Eigentümerversammlung notwendig ist, andererseits zu befinden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zur Entscheidung!

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Rechtsprechung zur Bestellung des Verwalters: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer bei der Bestellung des Verwalters gemäß demjenigen der Abberufung; Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als Verwalterin einer WEG (BGH - Urteil vom 22.06.2012 V ZR 190/11)

Hier hatte der BGH zu den Fragen zu entscheiden, ob der Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer bei der Bestellung des Verwalters demjenigen bei der Abberufung gleichkommt und die Eignung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft als Verwalterin einer WEG. Um zu diesem Urteil aus unserer Rubrik „Bestellung des Verwalters“ zu kommen, klicken Sie gleich hier!

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Rechtsprechung zur Bestellung des Verwalters: Gerichtliche Bestellung eines WEG-Notverwalters (OLG Köln - Beschluß vom 04.09.2002 16 Wx 114/02)

Dieser Beschluss des OLG Köln hatte die gerichtliche Bestellung eines WEG-Notverwalters zum Gegenstand. Konkret war fraglich, inwieweit trotz Nichtbestehens tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse, um zu der erforderlichen Mehrheit für die Bestellung eines Verwalters zu kommen, eine gerichtliche Bestellung eines WEG-Notverwalters als zulässig anzusehen ist. Die Entscheidung finden Sie hier mit einem Klick!

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Alles was Sie zum neuen Zertifizierten Verwalter wissen müssen auf einen Blick!

In welchen Fällen muss ein zertifizierter Verwalter bestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung? Und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregeln?

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Spezialreport Jahresabrechnung

Leitfaden zum Anspruch der Gemeinschaft gegen den Verwalter auf Jahresabrechnung – inkl. HeizkostenV 2022 und neuer Informationspflichten.

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Checkliste GEIG

Das GEIG kann schnell zur unübersichtlichen Materie werden. In der vorliegenden Checkliste werden zahlreiche Prüfpunkte deshalb kurz und knapp thematisiert und geklärt!

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