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Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört ab 01.12.2023 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG. In welchen Fällen muss ein zertifizierter Verwalter bestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung? Und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregeln?
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