Verständigung in der StPO: Infos & Verteidigungsansätze für Anwälte

Die Verständigung im Strafverfahren ist in § 257c StPO geregelt und gehört zum essentiellen Wissen eines jeden Verteidigers. Auf unserer Themenseite finden Sie nicht nur alle relevanten Informationen über die Verständigung, sondern auch effektive Verhaltensempfehlungen, Verteidigungsansätze und Praxistipps, mithilfe derer Sie Ihren Mandanten optimal vertreten. Profitieren Sie von der idealen Verknüpfung von Theorie und Anwendung in der anwaltlichen Praxis. Diese Seite ist speziell auf Ihre Bedürfnisse als Verteidiger zugeschnitten, hier finden Sie alles, was Sie brauchen. Lesen Sie weiter.

 

Was kann Gegenstand einer Verständigung i.S.d. § 257c StPO sein?

Was sind für eine Verständigung „geeignete“ Fälle? Kann auch im Jugendstrafverfahren, in Kapitalsachen oder bei einem Schuldspruch eine Verständigung vereinbart werden? Was gilt bei Maßregeln der Sicherung und Besserung oder Nebenfolgen? Unser ausführlicher Fachbeitrag informiert Sie umfassend und sicher darüber, welche Fälle Gegenstand einer Verständigung sein können. Klicken Sie hier!

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Vertrauensschutz und Transparenzprinzip bei der Verständigung – Verhaltensempfehlungen für den Strafverteidiger

Wann genau besteht bei einer Verständigung Vertrauensschutz und wann nicht? Was müssen Sie über das Transparenzprinzip wissen und in Ihrer anwaltlichen Praxis beachten? Der Fachbeitrag bietet Ihnen als Anwalt effektive Verhaltensempfehlungen bzgl. des Vertrauensschutzes und des Transparenzprinzips. So sichern Sie Ihr fehlerfreies Vorgehen und ein erfolgreiches Mandat.

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Verbot des Rechtsmittelverzichts: Das müssen Sie wissen

Bindet die Verständigung des Tatgerichts über den Rechtsmittelverzicht nur das Tatgericht selbst oder kann sich das Rechtsmittelgericht die in erster Instanz vereinbarte Verständigung zu eigen machen? Alle Informationen über das Verbot des Rechtsmittelverzichts im Rahmen der Verständigung finden Sie hier in unserem Fachbeitrag. Lesen Sie weiter.

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Verständigungen als Fall notwendiger Verteidigung i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO

Ist die Verständigung oder die Beteiligung an verständigungsbezogenen Erörterungen stets ein Fall notwendiger Verteidigung i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO oder gibt es hiervon auch Ausnahmen? Mit unserem Fachbeitrag sind Sie bestens informiert. Klicken Sie hier!

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Verständigungen zu Lasten des eigenen Mandanten in Verfahren gegen Dritte: Diese Verteidigungsansätze sind für Sie erfolgsversprechend! (Beispielsfall mit Lösung)

Stellen Sie sich vor: Ein vormals Mitangeklagter hat in einem gegen diesen geführten Strafverfahren eine Verständigung zu Lasten Ihres Mandanten herbeigeführt und tritt nun als Belastungszeuge auf. Welche Optionen haben Sie jetzt? Unser Beispielsfall mit Lösung zeigt Ihnen die Verteidigungsansätze.

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Weitere Beiträge zum Thema Verständigung

Hier haben wir weitere Beiträge für Sie zu den folgenden Stichwörtern:

Spezialreport Belehrungspflichten

So bauen Sie im Rahmen der neuen Belehrungspflichten Ihre optimale Verteidungsstrategie rund um die Vernehmung und Protokollierung auf.

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Spezialreport Fahrerflucht 2022

Wie Sie Ihre Mandanten bei Fahrerflucht erfolgreich verteidigen können, zeigt Ihnen unser Autor und Fachwanwalt für Verkehrsrecht Christian Sitter im vorliegenden Spezialreport.

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Alle Neuerungen im Strafverfahren 2019 im Griff

Ein Muss für jeden Strafrechtler: Die wichtigsten Änderungen auf den Punkt gebracht – und das natürlich aus der Praktiker-Sicht!

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Spezialreport Neuregelung der Pflichtverteidigung

Sehen Sie die Unterschiede zur alten Rechtslage mit allen Auswirkungen auf die Praxis. So bringen Sie sich rund um die Pflichtverteidigung schnell auf Stand!

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