Die Verständigung im Strafverfahren ist in § 257c StPO geregelt und gehört zum essentiellen Wissen eines jeden Verteidigers. Auf unserer Themenseite finden Sie nicht nur alle relevanten Informationen über die Verständigung, sondern auch effektive Verhaltensempfehlungen, Verteidigungsansätze und Praxistipps, mithilfe derer Sie Ihren Mandanten optimal vertreten. Profitieren Sie von der idealen Verknüpfung von Theorie und Anwendung in der anwaltlichen Praxis. Diese Seite ist speziell auf Ihre Bedürfnisse als Verteidiger zugeschnitten, hier finden Sie alles, was Sie brauchen. Lesen Sie weiter.
Was sind für eine Verständigung „geeignete“ Fälle? Kann auch im Jugendstrafverfahren, in Kapitalsachen oder bei einem Schuldspruch eine Verständigung vereinbart werden? Was gilt bei Maßregeln der Sicherung und Besserung oder Nebenfolgen? Unser ausführlicher Fachbeitrag informiert Sie umfassend und sicher darüber, welche Fälle Gegenstand einer Verständigung sein können. Klicken Sie hier!
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Wann genau besteht bei einer Verständigung Vertrauensschutz und wann nicht? Was müssen Sie über das Transparenzprinzip wissen und in Ihrer anwaltlichen Praxis beachten? Der Fachbeitrag bietet Ihnen als Anwalt effektive Verhaltensempfehlungen bzgl. des Vertrauensschutzes und des Transparenzprinzips. So sichern Sie Ihr fehlerfreies Vorgehen und ein erfolgreiches Mandat.
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Bindet die Verständigung des Tatgerichts über den Rechtsmittelverzicht nur das Tatgericht selbst oder kann sich das Rechtsmittelgericht die in erster Instanz vereinbarte Verständigung zu eigen machen? Alle Informationen über das Verbot des Rechtsmittelverzichts im Rahmen der Verständigung finden Sie hier in unserem Fachbeitrag. Lesen Sie weiter.
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Ist die Verständigung oder die Beteiligung an verständigungsbezogenen Erörterungen stets ein Fall notwendiger Verteidigung i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO oder gibt es hiervon auch Ausnahmen? Mit unserem Fachbeitrag sind Sie bestens informiert. Klicken Sie hier!
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Stellen Sie sich vor: Ein vormals Mitangeklagter hat in einem gegen diesen geführten Strafverfahren eine Verständigung zu Lasten Ihres Mandanten herbeigeführt und tritt nun als Belastungszeuge auf. Welche Optionen haben Sie jetzt? Unser Beispielsfall mit Lösung zeigt Ihnen die Verteidigungsansätze.
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