Das Vernehmungsprotokoll in der StPO – alle Infos, Praxistipps und Muster für Ihr Mandat

Sind Sie als Anwalt auf der Suche nach umfassenden Informationen über das Vernehmungsprotokoll im Strafprozess und möchten diese gerne rasch und kompakt auf einer Seite finden, am besten begleitet von effektiven Praxistipps und zeitsparenden Mustern zur direkten Nutzung? Dann ist die folgende anwaltliche Themenseite ideal auf Ihre Wünsche zugeschnitten und wird Sie bei einem erfolgreichen Mandat unterstützen. Lesen Sie weiter.

 

14.1.5 Protokollierung von Vernehmungen

Autor: Maurer14.1.5.1 Pflicht zur DokumentationDokumentationsumfangDie StPO sieht keine umfassende Pflicht zur Dokumentation der Vernehmung von Zeugen vor. Das ist erstaunlich, sind schriftliche Protokolle von Vernehmungen doch wichtige Erkenntnisquellen für einen Strafprozess. Nach § 168 StPO ist zwar über jede richterliche Untersuchungshandlung ein Protokoll aufzunehmen, nach § 168a Abs. 1 StPO muss das Protokoll aber nur den Ort und Tag der Verhandlung sowie die Namen der mitwirkenden und beteiligten Personen angeben und ersehen lassen, ob die wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens beachtet wurden. Der Inhalt des Protokolls muss nicht, er "kann" aufgezeichnet werden (§ 168a Abs. 2 Satz 1 StPO). Weitergehende Vorgaben fehlen, in welcher Form die Inhalte einer Vernehmung protokolliert werden müssen. Nach § 45 RiStBV empfiehlt es sich für bedeutsame Teile der (Beschuldigten-)Vernehmung, die Fragen, Vorhalte und Antworten möglichst wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. In [...]
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15.2.20 Vorhalt aus Vernehmungsprotokoll

Autor: SchütrumpfKurzüberblickDer Vorhalt ist ein bloßer Vernehmungsbehelf, der durch das Verbot des Urkundenbeweises nicht ohne weiteres unzulässig geworden ist.Soll dem Protokollinhalt ein eigenständiger Beweiswert zugebilligt werden, so ist dies ein unzulässiger Missbrauch, da Grundlage der Feststellung des Sachverhalts nur das in der Hauptverhandlung erstattete Zeugnis sein darf.Von der Verlesung ist der Vorhalt dahingehend abzugrenzen, dass bei der Verlesung der Inhalt des Protokolls zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht wird.Bei einem für unzulässig erachteten Vorhalt hat der Verteidiger die konkrete Frage zu beanstanden und er muss sodann die Beanstandung - wenn diese nicht vom Vorsitzenden geteilt wird - zum Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 238 Abs. 2 StPO machen.SachverhaltDem Zeugen Z wird in der Vernehmung in der Hauptverhandlung der Protokollinhalt seiner polizeilichen Vernehmung vorgehalten. Dies geschieht, da der Zeuge sich dahingehend [...]
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15.2.23 Ergänzende Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Autor: SchütrumpfKurzüberblickNeben der Vernehmung der in Betracht kommenden Person als Zeuge kann eine frühere protokollarisch festgehaltene Äußerung dieser Person im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.Die gerichtliche Aufklärungspflicht führt regelmäßig zur Notwendigkeit, die Verhörperson als Zeuge zu vernehmen.Bei sogenannten Kronzeugen macht die obergerichtliche Rechtsprechung für die Beweiswürdigung besondere Vorgaben: Die gebotene Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände erfordert eine Erörterung, ob eine Motivation des Belastungszeugen für eine Falschbelastung besteht, eine Überprüfung und Würdigung der Aussageentstehung und Kontinuität sowie die Prüfung, ob objektive Beweismittel bestehen, die den Inhalt der belastenden Angaben bestätigen.SachverhaltDem Angeklagten A wird vorgeworfen, am 25.11. 100 Gramm Marihuana an B verkauft und übergeben zu haben. B ist seinerseits bereits wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen schuldig gesprochen worden. Die [...]
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15.2.24 Ersetzende Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Autor: SchütrumpfKurzüberblickAusnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz sind in § 251 StPO geregelt. Die wichtigste Ausnahme stellt insoweit das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten zur ersetzenden Verlesung eines Vernehmungsprotokolls dar.Eine solche Zustimmung sollte nicht vorschnell erteilt werden. Hat ein Angeklagter mehrere Verteidiger, müssen alle zustimmen.Die Aufklärungspflicht kann das Gericht dazu zwingen, einen Zeugen zu vernehmen, obwohl sich alle Beteiligten mit der Verlesung des Protokolls einer früheren Aussage einverstanden erklären.SachverhaltDer Vernehmungsbeamte einer Beschuldigtenvernehmung gibt im Rahmen seiner Einvernahme in der Hauptverhandlung an, dass er sich an den Inhalt der Vernehmung nicht erinnern könne. Er könne aber die Richtigkeit der Protokollierung versichern. Der Vorsitzende verliest daraufhin das in den Akten befindliche Vernehmungsprotokoll.Ist diese Verlesung zulässig?LösungUnmittelbarkeitsgrundsatzBeruht der Beweis einer Tatsache auf der [...]
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Beanstandung der Anordnung der Verlesung des Vernehmungsprotokolls

Dokument öffnen An das Amtsgericht ... ... (Anschrift) In dem Strafverfahren gegen ... wegen ... Az. ... wird gem. § 238 Abs. 2 StPO die Anordnung der Verlesung des Vernehmungsprotokolls vom ... als unzulässig beanstandet und insoweit ein Gerichtsbeschluss beantragt. Begründung: Eine Verlesung ist schon deshalb unzulässig, weil ihr das Verbot des § 252 StPO entgegensteht. Die Zeugin F hat sich mit Billigung des Gerichts auf das ihr gem. § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO als Schwester des Angeklagten zustehende Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Zudem dürfen Vernehmungen nach § 250 Satz 2 StPO nicht durch die Verlesung von Protokollen ersetzt werden. § 251 StPO regelt in seinen Absätzen 1 und 2 eng umgrenzte Ausnahmen von diesem Unmittelbarkeitsgrundsatz, die hier jedoch nicht erfüllt sind. Insbesondere fehlt das Einverständnis des Verteidigers nach § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO, dessen Nichterteilung hiermit ausdrücklich bekräftigt wird. Es hätte für eine solche Verlesung auch sogleich gem. [...]
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Das Vernehmungsprotokoll – obligatorisches Grundwissen für Sie als Anwalt

Umfang der Dokumentationspflicht, Protokollierungsfehler und vieles mehr – versehen mit zahlreichen Praxistipps verschafft Ihnen unser ausführlicher Fachbeitrag das obligatorische Grundwissen über das Vernehmungsprotokoll, was Sie als Anwalt brauchen. Klicken Sie hier!

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Wann ist der Vorhalt aus Vernehmungsprotokoll zulässig?

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Zeuge kann sich während der Vernehmung in der Hauptverhandlung nicht mehr richtig an den Vorfall erinnern. Ihm wird nun der Protokollinhalt seiner polizeilichen Vernehmung vorgehalten.

Der Fall wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen der Vorhalt aus Vernehmungsprotokoll zulässig ist. Klicken Sie hier und Sie gelangen auf die Lösung des Falls, einen Kurzüberblick über den Vorhalt aus Vernehmungsprotokoll, prozesstaktische Hinweise sowie einen Musterantrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vernehmungsvorhalts.

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Voraussetzungen für die ergänzende Verlesung von Vernehmungsprotokollen – das müssen Sie beachten

Im Rahmen der Zeugenvernehmung stellen Sie einige Widersprüche zwischen dem Aussageinhalt in der Verhandlung und dem Vernehmungsprotokoll des Zeugen fest, der zum Zeitpunkt der Vernehmung Beschuldigter war. Wie gehen Sie also bei Widersprüchen erfolgreich vor? Empfiehlt es sich in Ihrem konkreten Fall, einen Beweisantrag auf ergänzende Verlesung des Protokolls zu stellen? Unser Fall mit Lösung bietet Ihnen alle Informationen, Handlungsempfehlungen und einen Musterbeweisantrag auf ergänzende Protokollverlesung zur sofortigen Nutzung. Klicken Sie hier!

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Ausnahme vom Unmittelbarkeitsgrundsatz – die ersetzende Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Unter welchen Voraussetzungen die ersetzende Verlesung von Vernehmungsprotokollen als Ausnahme vom Unmittelbarkeitsgrundsatz zulässig ist, und was Sie über die Zustimmung zur Verlesung wissen müssen, erfahren Sie anhand unseres Falls mit ausführlicher Lösung und prozesstaktischen Hinweisen, wenn Sie jetzt hier klicken!

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So gehen Sie erfolgreich gegen die Anordnung der Verlesung des Vernehmungsprotokolls vor! (Musterbeanstandung)

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