Der neu geschafene Vermögensbericht im WEG-Recht: Das müssen Sie wissen!

Der Vermögensbericht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist separat vom Jahresabschluss zu behandeln, der die Grundlage ihres Wirtschaftsplans darstellt. Er wurde mit der WEG-Reform von 2020 neu eingeführt (§ 28 Abs. 4 WEG). Gerade deshalb entstehen in der Durchführung zumeist Unsicherheiten, die zu Fehlern führen können.

Auf dieser Themenseite finden Sie als Anwalt oder Anwältin alles was Sie benötigen, um sicher mit der Materie des Vermögensberichts im WEG-Recht umzugehen: Informieren Sie sich hier über grundsätzliche Abgrenzungskriterien, Zweckbestimmungen, Formvorschriften und inhaltliche Besonderheiten. So können Sie Ihren Mandanten optimal beistehen!

Mit der WEG-Reform neu geschaffen: Warum gibt es den Vermögensbericht?

Ein Vermögensstatus ist weder Gegenstand der Jahresabrechnung noch des Genehmigungsbeschlusses. Der in § 28 Abs. 4 WEG neu geschaffene Vermögensbericht übernimmt die Rolle eines Vermögensstatus und soll somit die Kenntnis der Wohnungseigentümer über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft stärken. Was ihn von Jahresabschluss und Wirtschaftsplan unterscheidet, lesen Sie hier!

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Angabe von Rücklagen im Vermögensbericht

Der Vermögensbericht muss den Stand der Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) und etwaiger durch Beschluss vorgesehener Rücklagen enthalten. Was dabei jeweils nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung anzugeben ist, haben wir in unserem Handbuch zum WEG-Recht für Sie zusammengestellt!

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Angabe des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens im Vermögensbericht

Der Vermögensbericht hat außerdem eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschatfsvermögens zu enthalten. Das umfasst insbesondere:

  • alle Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer;
  • alle Verbindlichkeiten (v.a. Bankdarlehen);
  • sonstige Vermögensgegenstände.

In unserem Handbuch zum WEG-Recht finden Sie eine detaillierte Auflistung dessen, was jeweils unter die einzelnen Positionen fällt und welche Angaben jeweils unwesentlich sind. Außerdem geben wir Ihnen dort weitere wertvolle Praxistipps für die Aufstellung des Vermögensberichtes mit an die Hand!

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Das ist bei der Erstellung des Vermögensberichts unbedingt zu beachten!

Bei der Erstellung des Vermögensberichts ist unbedingt darauf zu achten, dass er rechtzeitig erstellt und jedem Wohnungseigentümer zu Verfügung gestellt wird. Welche Anforderungen jeweils damit verbunden sind, lesen Sie in unserem Fachbeitrag zum Vermögensbericht.

Dort erfahren Sie auch, wie ein Wohnungseigentümer seinen Individualanspruch auf den Vermögensbericht bzw. der Einsichtnahme in diesen durchsetzen kann!

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Muster: Vermögensbericht

Dieses Musterdokument ermöglicht Ihnen die Umsetzung eines Vermögensberichts unter der Beachtung aller notwendigen Voraussetzungen. So können Sie sicherstellen, jeden Aspekt im Blick zu behalten und Ihre Mandanten und Mandantinnen bestmöglich zu unterstützen. Nutzen Sie das Dokument, um sich den eigenen Praxisalltag zu erleichtern!

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Alles was Sie zum neuen Zertifizierten Verwalter wissen müssen auf einen Blick!

In welchen Fällen muss ein zertifizierter Verwalter bestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung? Und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregeln?

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