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Alles, was Sie als Anwalt über die Höhe der Gebühren für das gerichtliche Verfahren erster Instanz wissen müssen!
Nötiges Wissen eines jeden Verteidigers: Welche Gebühren gelten für das gerichtliche Verfahren erster Instanz? Wovon hängt die Höhe der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr ab, was passiert bei Ausfallen eines Termins oder wenn die Hauptverhandlung sehr lange dauert? Was sind die Voraussetzungen eines Haftzuschlags?
Unsere anwaltliche Themenseite beantwortet Ihnen die aufgeworfenen und weitere Fragen. Hier finden Sie alle Informationen über die Gebühren für das gerichtliche Verfahren erster Instanz, die für Ihre anwaltliche Tätigkeit unerlässlich sind!
Höhe je nach Instanz und Spruchkörper? Ein Überblick über die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz (Nr. 4106, 4112 oder 4118 VV RVG)
Die Höhe der Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz gem. Nr. 4106, 4112 oder 4118 VV RVG ist abhängig davon, vor welchem Gericht und vor welchem Spruchkörper angeklagt wird. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Konstellationen!
Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz mit Haftzuschlag? Das müssen Sie wissen!
Die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz kann mit Haftzuschlag anfallen. Welche Voraussetzungen müssen für das Entstehen des Haftzuschlags vorliegen? Die Details finden Sie hier in unserem Fachbeitrag!
Für Sie im Überblick: Die Terminsgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz (Nr. 4108, 4114 oder 4120 VV RVG)
Hier finden Sie die grundlegenden Informationen über die Terminsgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz (Nr. 4108, 4114 oder 4120 VV RVG) im Überblick!
Häufiger Streitpunkt: Die Terminsgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz bei Ausfallen eines Termins
Bei Ausfallen eines Termins ergeben sich oft Streitigkeiten hinsichtlich der Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden, die teilweise umstreitten sind. In unserem Fachbeitrag finden Sie die Fallkonstellationen, die Ihnen in Ihrer anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig begegnen mit allen Informationen, die Sie brauchen!
Die Hauptverhandlung dauert über acht Stunden? Das müssen Sie über den Längenzuschlag bei der Terminsgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz wissen!
Das kennen Sie vielleicht: Die Hauptverhandlung zieht sich ganz schön hin, mitunter kann sie über fünf oder sogar über acht Stunden dauern. Was bedeutet das für Ihre Terminsgebühr? Wann erhalten Sie einen Längenzuschlag? Dürfen Wartezeiten und Pausen eigentlich mitgerechnet werden? Hier finden Sie die Antworten!
Das neue KostRÄG 2025 – So optimieren Sie Ihre Gebührenabrechnung!
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Unsere Referentin, Rechtwirtin und Fachbuchautorin Carmen Wolf bereitet Sie in unserem Webinar „KostRÄG 2025“ bestens auf die bevorstehenden Änderungen vor und vermittelt Ihnen die entscheidenden Expertentipps für Fälle, die den Jahreswechsel 2024/2025 überspannen. Was Sie erwartet:
- Wertvolle Hinweise zur Anwendung der richtigen Gebührentabelle
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu gängigen Anrechnungsvorschriften
- Erklärung gängiger Anrechnungsvorschriften anhand praxisnaher Beispiele
- Expertentipps für Fälle, die den Jahreswechsel 2024/2025 überspannen
- Interaktiv: Sie erhalten Gelegenheit, individuelle Fragen an die Referentin zu stellen
Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO sowie die Vortragsunterlagen inklusive.
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