Nötiges Wissen eines jeden Verteidigers: Welche Gebühren gelten für das gerichtliche Verfahren erster Instanz? Wovon hängt die Höhe der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr ab, was passiert bei Ausfallen eines Termins oder wenn die Hauptverhandlung sehr lange dauert? Was sind die Voraussetzungen eines Haftzuschlags?
Unsere anwaltliche Themenseite beantwortet Ihnen die aufgeworfenen und weitere Fragen. Hier finden Sie alle Informationen über die Gebühren für das gerichtliche Verfahren erster Instanz, die für Ihre anwaltliche Tätigkeit unerlässlich sind!
Die Höhe der Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz gem. Nr. 4106, 4112 oder 4118 VV RVG ist abhängig davon, vor welchem Gericht und vor welchem Spruchkörper angeklagt wird. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Konstellationen!
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Die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz kann mit Haftzuschlag anfallen. Welche Voraussetzungen müssen für das Entstehen des Haftzuschlags vorliegen? Die Details finden Sie hier in unserem Fachbeitrag!
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Hier finden Sie die grundlegenden Informationen über die Terminsgebühr für das gerichtliche Verfahren erster Instanz (Nr. 4108, 4114 oder 4120 VV RVG) im Überblick!
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Bei Ausfallen eines Termins ergeben sich oft Streitigkeiten hinsichtlich der Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden, die teilweise umstreitten sind. In unserem Fachbeitrag finden Sie die Fallkonstellationen, die Ihnen in Ihrer anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig begegnen mit allen Informationen, die Sie brauchen!
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Das kennen Sie vielleicht: Die Hauptverhandlung zieht sich ganz schön hin, mitunter kann sie über fünf oder sogar über acht Stunden dauern. Was bedeutet das für Ihre Terminsgebühr? Wann erhalten Sie einen Längenzuschlag? Dürfen Wartezeiten und Pausen eigentlich mitgerechnet werden? Hier finden Sie die Antworten!
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