Das WEG lässt den Wohnungseigentümern weitestgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen. Es sind jedoch einige Schranken und Grenzen zu beachten. Damit Sie als Anwalt oder Anwältin hier nicht ins Fettnäpfchen treten, haben wir auf dieser Seite die praxisrelevantesten Grenzen für Sie zusammengefasst.
Die Gestaltungsfreiheit für Gemeinschaftsordnungen endet dort, wo die personenrechtliche Gemeinschaftsstellung der Wohnungseigentümer ausgehöhlt wird. Aber in welchen Fällen liegt eine solche "Aushöhlung" vor?
Diese Frage beantwortet unser Fachbeitrag, mit Verweis auf aktuelle Rechtsprechung! Durch den folgenden Link gelangen Sie ganz einfach zu der online-Version unseres WEG-Handbuchs:
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Der für den Bereich des Vereins- und Gesellschaftsrecht entwickelte Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch im WEG-Recht: Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, bei einer Beschlussfassung gleich behandelt zu werden. Aber was ist der konkrete Inhalt dieses WEG-Gleichbehandlungsgrundsatzes? Und wie ist das Verhältnis zum Ermessensspielraum der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu beurteilen?
Lesen Sie alles zum WEG-Gleichbehandlungsgrundsatz online in unserem WEG-Handbuch nach!
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Das dem Verbandsrecht immanente Belastungsverbot schützt jeden Wohnungseigentümer vor der Aufbürdung originärer Leistungspflichten, insb. Kostentragungspflichten. In unserem Fachbeitrag können Sie - mit ausführlichen Verweisen auf aktuelle Literatur und Rechtsprechung - nachlesen, in welchen Fällen ein Verstoß gegen das Belastungsverbot anzunehmen ist.
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Öffnungsklauseln sind solche Klauseln die regeln, dass Vereinbarungen gefasst, abgeändert oder aufgehoben werden können. Öffnungsklauseln kommen in ca. 20% der WEG-Gemeinschaftsordnungen vor und sind damit äußerst praxisrelevant. Damit Sie als Anwalt oder Anwältin über dieses Thema informiert sind und ihre Mandanten somit gut beraten können, erhalten Sie in unserem WEG-Handbuch Beispiele für Öffnungsklauseln, mit ausführlichen Verweisen auf aktuelle Rechtsprechung.
Außerdem erfahren Sie hier, was sonst noch zu Öffnungsklauseln im WEG zu beachten ist: Die Geltung gegenüber Sondernachfolgern, die Frage nach der Eintragung ins Grundbuch und inhaltliche Schranken die zu beachten sind (insb. im Kontext von mehrheitsfesten Beschlüssen). Lesen Sie alles zu den Öffnungsklauseln im WEG-Recht unter dem folgenden Link nach!
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