Die Auslegung einer WEG-Vereinbarung (insb. der Gemeinschaftsordnung) stellt immer eine Einzelfallentscheidung dar, die sich in dem jeweiligen Objekt und dessen Eigenschaften zu orientieren hat. Aber wie ist die Auslegung vorzunehmen? Und wann ist eine ergänzende Vertragsauslegung durchzuführen?
Auf dieser Seite haben wir für Sie als Anwalt oder Anwältin im WEG-Recht alle wichtigen Infos rund um die Auslegung von Vereinbarungen im WEG-Recht zusammengestellt!
Die Auslegung der Gemeischaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung (§ 10 Abs. 2 WEG). Aber welche Auslegungsgrundsätze sind dabei zu beachten, wo sind Grenzen der Auslegung? Und wie ist mit dynamischesn Verweisungen auf andere Gesetze umzugehen?
In unserem Handbuch zum WEG-Recht finden Anwältinnen und Anwälte Antworten auf diese Fragen, anschaulich dargestellt anhand vieler praxisnaher Beispielsfälle.
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Damit Sie als Anwalt oder Anwältin im WEG-Recht ein Gefühl für die Auslegung bekommen und Ihre Mandanten somit optimal beraten können, stellen wir Ihnen hier viele praxisnahe Beispielklauseln und deren Auslegung vor - natürlich mit Verweis auf aktuelle Rechtsprechung. Als Beispielsklauseln finden Sie hier u.a. Klauseln zu:
- Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung
- Kostenüberbürdung
- Sanierung bei ausschließlicher Nutzung eines Wohnungseigentümers
- Kostentragung bei Pflicht des Wohnungseigentümers zur Instandhaltung des Sondernutzungsrechts
- Kostenregelung bei mehreren Untergemeinschaften
- u.v.m.
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Wie formulieren Sie einen Klageantrag, wenn der Streit im Einzelfall vor allem auf einer gegensätzlichen Auslegung einer Klausel beruht? In unserem WEG-Handbuch finden Sie ein Formulierungsbeispiel - ganz einfach online abrufbar!
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Wie ist mit WEG-Vereinbarungen umzugehen, die vor dem 01.12.2020 getroffen wurden und von solchen Vorschrifeten des WEG abweichen, die durch das WEMoG geändert wurden? Mit dieser Frage befasst sich unser Fachbeitrag, den Sie hier abrufen können!
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Ergibt die "einfache" Auslegung der Gemeinschaftsordnung eine planwidrige Regelungslücke, ist die Lücke durch eine ergänzende Auslegung zu schließen. Aber wann ist im WEG-Recht von einer solchen planwidrigen Lücke auszugehen? Und wie ist die ergänzende Auslegung dann vorzunehmen?
Lesen Sie alles zur ergänzenden Vertragsauslegung bei WEG-Vereinbarungen jetzt online in unserem WEG-Handbuch!
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