Eintragung von WEG-Beschlüssen und -Vereinbarungen: Welche, wann und wie?

Zur näheren Bezeichnung des Gegenstands und des Inhalts des Sondereigentums kann auf die Eintragungsbewilligung oder einen Nachweis gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 WEG Bezug genommen werden (§ 7 Abs. 3 WEG). Einige Vereinbarungen und Beschlüsse sind jedoch selbst ausdrücklich in das Grundbuch einzutragen.

Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Infos rund um die Eintragung von WEG-Vereinbarungen und -Beschlüssen für Sie als Anwalt oder Anwältin im WEG-Recht zusammengestellt!

Diese Vereinbarungen müssen eingetragen werden!

Veräußerungsbeschränkungen (§ 12 WEG) und die Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden sind ausdrücklich einzutragen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 WEG). Aber welche Folgen hat ein Verstoß gegen diese Eintragungspflicht - insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass § 7 Abs. 3 WEG durch das WEMoG neugefasst wurde?

Lesen Sie in unserem WEG-Handbuch alles zur Eintragung von Vereinbarungen!

Mehr erfahren

Eintragung von Beschlüssen - welche, wann und wie?

Vereinbarungsändernde Beschlüsse sind teilweise in das Grundbuch einzutragen. Auf welche Beschlüsse sich das im Einzelnen bezieht, erläutert ausführlich unser WEG-Handbuch. Dort finden Sie außerdem Infos zu der Frage nach der inhaltlichen Überprüfung des Beschlusses durch das Grundbuchamt und die Form der Eintragung. Das alles können Sie ganz einfach online abrufen!

Mehr erfahren

Antragsberechtigung: Wer darf die Eintragung vornehmen?

Seit der WEG-Reform ist nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WEG auch die WEG-Gemeinschaft antragsberechtigt für die Eintragung von Beschlüssen. Aber wie sieht es bei Vereinbarungen aus? Und ist eine Berschränkung des Antragsrechts durch Beschluss möglich? Lesen Sie jetzt weiter - online in unserem WEG-Handbuch!

Mehr erfahren

Übersicht: Fälle der Bindungswirkung gegenüber Sondernachfolger

Wir erleichtern es Ihnen, eine Übersicht darüber zu behalten, in welchen Fällen der Sondernachfolger mit oder ohne Eintragung an Beschlüsse bzw. Vereinbarungen gebunden ist!

Mehr erfahren

Der gerichtliche Aufhebungsbeschlusses im WEG-Recht: Das müssen Sie beachten!

Von der Aufhebung des Beschlusses durch die Wohnungseigentümer ist die Aufhebung durch die Gerichte zu unterschieden. Alles zu der Anfechtung und der Wirkung eines gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses im WEG-Recht finden Sie in unserem WEG-Handbuch - über den folgenden Link ganz einfach online abrufbar!

Mehr erfahren

Die Räumungsklage in der Praxis

Die Broschüre „Räumungsklage in der Praxis“ gibt Ihnen Tipps für einen schnellen und reibungslosen Ablauf jeder Räumungsklage!

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!