Alle aktuellen Unterhaltsleitlinien der OLG (gültig ab 01.1.2024) finden Sie hier!

Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Die Oberlandesgerichte passen in der Folge ihre Leitlinien an. Alle derzeit aktuellen Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte (gültig ab 01.10.2024) finden Sie auf dieser Seite (für die Düsseldorfer Tabelle haben wir eine eigene Seite eingerichtet, die Sie über diesen Link erreichen.).

 

Kammergericht: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des Kammergericht

Das KG verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, inhaltlich ergibt sich nicht in allen Punkten eine Übereinstimmung.

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OLG Brandenburg: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg

Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 01.01.2024. Gegenüber den ab 01.01.2023 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen in Nr. 2.2, 11, 21.2, 21.3, 21.4 und in den Anlagen I und II.

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OLG Braunschweig: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Braunschweig

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Braunschweig verwenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall. Die Leitlinien dienen dem Zweck, die Rechtsprechung der Senate zu vereinheitlichen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist verlinkt. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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OLG Bremen: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Bremen

Die Familiensenate des Hanseatischen OLG in Bremen verwenden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten und sollen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung, können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen.

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OLG Celle: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Celle

Die von den Familiensenaten zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Konkretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu.Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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OLG Dresden: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden

Die von den Familiensenaten des OLG Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. In ihrem Aufbau folgen sie der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.

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OLG Frankfurt: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt

Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur. Sie binden den Richter nicht; dieser wird in eigener Verantwortung die angemessenen Lösungen des Einzelfalls finden müssen.

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OLG Hamburg: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Hamburg

Die Familiensenate des Hanseatischen OLG Hamburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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OLG Hamm: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm

Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. Wesentliche Änderungen zum Vorjahr sind durch Unterstreichung markiert.

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OLG Koblenz: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Koblenz

Die Leitlinien orientieren sich weitgehend an den Leitlinien des OLG Düsseldorf.

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OLG Köln: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Köln

Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - das gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" - nicht antasten.Die Leitlinien folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien, weichen jedoch in Einzelfragen davon ab.

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OLG Naumburg: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg

Die nachfolgenden Unterhaltsleitlinien der Familiensenate des OLG Naumburg dienen als Orientierungshilfe für den Regelfall und bedürfen hinsichtlich der Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Einzelfall der Überprüfung. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle - ohne Bedarfskontrollbetrag - ist als Anhang eingearbeitet, die Anmerkungen zur Tabelle werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt.

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OLG Oldenburg: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Oldenburg

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des OLG Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.

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OLG Rostock: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Rostock

Die Familiensenate des OLG Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2023 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015; BGBl. I S. 2188, i.d.F. der Sechsten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 29.11.2023; BGBl. I Nr. 330) und betreffen die Bedarfssätze beim Kindesunterhalt im Anhang I. (Unterhaltstabelle). Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben (4. Altersstufe der Unterhaltstabelle), werden zum 01.01.2024 erhöht.

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OLG Saarbrücken: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Saarbrücken

Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab dem 01.01.2024 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.

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OLG Schleswig: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Schleswig

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen OLG dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene Gesamtschau nicht ersetzen.

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Süddeutsche Leitlinien: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien der Süddeutschen OLG

Die Familiensenate der Süddeutschen OLG verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.Unterhaltsrechtlich maßgebendes EinkommenBei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen.

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OLG Thüringen: Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Thüringen

Die Familiensenate des Thüringer OLG Jena verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2024, ist einbezogen. Die Leitlinien orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.

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Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

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