Trennungsunterhalt: Grundlagen
Der Unterhaltsanspruch vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung ist in § 1361 BGB geregelt. Anspruchsvoraussetzungen für den Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB sind:
- eine bestehende Ehe (eine ähnliche Vorschrift für Partner von Lebenspartnerschaften enthält § 12 LPartG),
- Getrenntleben der Eheleute,
- Bedarf des Unterhaltsberechtigten,
- Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten,
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen,
- kein Verlust des Anspruchs z.B. durch einen Ausschlusstatbestand.