Bei Berliner Testamenten, die ohne rechtliche Beratung erstellt wurden, ist oft zweifelhaft, ob zum Zeitpunkt der Testamentsgestaltung beide Eheleute die Kinder als Schlusserben oder Nacherben einsetzen wollten, ob sie also die Einheitslösung oder die Trennungslösung wählen wollten. Die Einheitslösung wäre zu bejahen, wenn die Eheleute ihr beiderseitiges Vermögen insgesamt als Einheit angesehen haben und das Vermögen nach dem Tod des Erstversterbenden beim Ehegatten wieder "verschmelzen" soll. Die Trennungslösung wäre anzunehmen, wenn die Eheleute dem längerlebenden Ehegatten Verfügungsbeschränkungen auferlegt hätten.
Unsere Fälle mit Lösungen und Muster für die Gestaltung des Berliner Testaments zeigen Rechtsanwälten, was bei der Wahl zwischen Einheits- und Trennungslösung zu beachten ist!
Die Eheleute testieren wie folgt: "Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nacherben unseres gemeinschaftlich erarbeiteten Vermögens sollen bei dem Tod des Letztversterbenden unsere Kinder zu jeweils 1/2 werden." Wer wird Erbe nach dem Tod des Erstversterbenden?
Die Falllösung enthält ein Muster für einen Auslegungsvertrag und zahlreiche Hinweise für ein erfolgreiches Vorgehen in der Praxis!
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Hier finden Sie ein praktisches Muster, wenn die Ehegatten ein Berliner Testament nach der Trennungslösung formulieren wollen.
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Nutzen Sie dieses Muster für ein Berliner Testament nach der Einheitslösung.
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Die Mandanten sind Eheleute und haben zwei gemeinsame Kinder sowie inzwischen diverse Enkel von beiden Kindern. Das Vermögen der Eheleute wurde überwiegend gemeinsam erarbeitet. Die Mandanten wollen dem überlebenden Ehegatten das als gemeinsam betrachtete Vermögen im Fall des Versterbens des jeweils anderen zuwenden und erst nach Versterben des zweiten Ehegatten die Kinder bzw. Enkel zu gleichen Teilen bedenken. Wichtig ist den Mandanten, dass der überlebende Ehegatte beim Versterben des anderen hinreichend liquide bleibt. Ihnen ist daher die gegenseitige unbeschränkte Vermögensnachfolge und weitestgehende Verfügungsfreiheit des überlebenden Ehegatten über das gemeinsame Vermögen besonders wichtig. Sofern die Kinder diesem Wunsch der Eltern zuwiderhandeln, soll der überlebende Ehegatte frei über die weiteren Schritte im Hinblick auf seine eigene Vermögensnachfolge entscheiden können. Die Mandanten wollen dies in in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.
In einem solchen Fall sollten Sie die Einheitslösung nutzen! Die ausführliche Lösung mit Muster zeigt Ihnen alle Schritte, die Sie beachten müssen!
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Die Mandanten sind gleichen Geschlechts und haben vor dem zuständigen Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Sie sind beide kinderlos. Das Verhältnis zu Eltern und Geschwistern ist seit Begründung der Lebenspartnerschaft nicht unproblematisch. Die gegenseitige unbeschränkte Vermögensnachfolge und weitestgehende Verfügungsfreiheit des überlebenden Lebenspartners über das als gemeinsam betrachtete Vermögen ist den Mandanten besonders wichtig. Nach dem Tod des letztversterbenden Lebenspartners soll das Vermögen einer bekannten gemeinnützigen Stiftung zufallen, darüber hinaus soll die Nichte eines Lebenspartners aufgrund eines besonders guten Verhältnisses zu den Mandanten ein Vermächtnis in Höhe eines höheren Geldbetrags erhalten. Dabei ist es den Mandanten besonders wichtig, sich die Möglichkeit zu erhalten, dass der länger lebende Lebenspartner sich von der Schlusserbeneinsetzung lösen und nach dem Tod des erstversterbenden Lebenspartners ggf. abweichend von Todes wegen verfügen kann. Vorsorglich wollen sie im Hinblick auf die Totenfürsorge eine klarstellende Regelung treffen. Die Mandanten wollen dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.
Diese Fallllösung mit Muster zeigt Ihnen, wie Sie bei der Testamentsgestaltung vorgehen, um ein interessengerechtes Ergebnis zu erzielen!
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