Für den Erben kann es in vielen unterschiedlichen Situationen ratsam sein, Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu treffen. Der Erblasser hat einen Handwerksbetrieb geführt, der nun stillliegt? Er stand unter Betreuung und niemand kennt seine Vermögensverhältnisse? Hier finden Anwälte praktische Fälle mit Lösungen, die Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses betreffen!
Der in den Monaten vor seinem Tod schwerkranke Erblasser war alleiniger Inhaber einer technisch neuwertig ausgestatteten Tischlerei. Zum Gewerbevermögen gehört u.a. auch ein Fuhrpark mit zum Teil schon älteren Fahrzeugen. Die Produktionshalle ist auf einem Grundstück erbaut, für das ein noch 25-jähriger Erbbaupachtvertrag besteht. In den letzten Monaten vor dem Tod des Erblassers waren die Einnahmen rückläufig. Nicht zuletzt wegen säumiger Kunden war der Erblasser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen. Es liegen mehrere Titel gegenüber dem Erblasser vor. Es drohte bereits die Insolvenz. Der Erblasser wird in gesetzlicher Erbfolge von seiner zweiten Ehefrau sowie seiner Tochter und seinem Sohn beerbt. Die Erben sind nicht bereit bzw. in der Lage, die Tischlereigeschäfte des Erblassers zu übernehmen. Vier Wochen nach Tod des Erblassers fragen die Erben an, wie hier zu verfahren ist.
Die Falllösung enthält alle wichtigen Informationen zu Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz, die Sie für die erbrechtliche Praxis benötigen. Hier finden Sie auch ein Muster für den Antrag auf Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens und den Antrag auf Einleitung einer Nachlassverwaltung.
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Der demenzkranke Erblasser stand unter Betreuung. Ein Testament hat er nicht hinterlassen. Als gesetzliche Erben werden die Neffen festgestellt. Sie bitten die Betreuerin um Auskunft zum Nachlass, leider ohne Erfolg. Die Neffen fragen an, wie sie weiter vorgehen können.
Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen die Erben gegenüber dem ehemaligen Betreuer treffen sollten! In der Falllösung finden Sie auch ein Musterschreiben.
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Der in Berlin wohnende, zuletzt unter Betreuung stehende Erblasser ist kinderlos verstorben. Gemäß notariellem Testament hat er seinen in München lebenden Neffen N1 und seinen in den USA lebenden Neffen N2 zu seinen Erben bestimmt. Die Neffen hatten in den letzten Jahren keinen Kontakt zu dem Erblasser und sind auch nicht über dessen Vermögensverhältnisse informiert. N1 vermutet allerdings, dass die Betreuerin des Erblassers noch einen Wohnungsschlüssel hat. N1 möchte wissen, wie er an Informationen zum Vermögen des Erblassers (Nachlass) kommen kann.
Bevor Sie Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses treffen können, benötigen Sie Informationen über den Nachlass. Dazu finden Sie hier wichtige Hinweise und zahlreiche praktische Muster!
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Die richtigen Muster verringern den Arbeitsaufwand in Ihrer Kanzlei erheblich! Hier finden Sie daher ein Muster für die Einleitung der Nachlasspflegschaft.
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Die kinderlose Erblasserin ist mit 89 Jahren verstorben. Als gesetzliche Erbin kommt die Großnichte in Betracht. Ein Testament ist nicht vorhanden. Bei Sichtung der persönlichen Papiere der Verstorbenen findet die Großnichte eine Lebensversicherungspolice vor, stellt jedoch fest, dass für den Nichterlebensfall ein Bezugsrecht zugunsten eines Dritten, dem lokalen Tierschutzverein, vorgemerkt ist. Der Nachlass im Übrigen ist praktisch mittellos. Die Großnichte möchte wissen, ob sie als Erbin Anspruch auf die Versicherungsleistung hat und wie sie diese geltend machen kann.
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Die Erblasserin war verwitwet. Es liegen Hinweise vor, wonach der Ehemann u.a. Bankvermögen in der Schweiz hinterlassen haben soll. Die demente und zuletzt unter Betreuung stehende Ehefrau konnte hierzu keine näheren Angaben mehr machen. Auch im Nachlass werden keine konkreten Hinweise auf eine Schweizer Bankverbindung gefunden.
Hier finden Sie die Falllösung mit Praxistipps und einem Muster für die Auskunftsanfrage.
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Mit diesem praktischen Muster beantragen Sie die Einleitung einer Prozesspflegschaft - und verringern dabei ihren Arbeitsaufwand.
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