Das Rentenvermächtnis bei Insolvenz des Erben - darauf müssen Sie achten!
Die Mandantin ist verwitwet. Aus der Ehe mit ihrem verstorbenen Mann sind zwei gemeinsame Kinder hervorgegangen. Infolge einer Überschuldungssituation befindet sich der Sohn in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit dem Ziel, nach Ablauf der sechsjährigen Laufzeit eine Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO zu erlangen. Die Tochter der Mandantin ist gut situiert und verfügt über ausreichendes und gesichertes Einkommen. Die Mandantin möchte sicherstellen, dass im Fall ihres Ablebens die Erbschaft soweit wie rechtlich zulässig dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen ist. Die Mandantin hegt die Sorge, ihr Sohn müsse die Hälfte des ihm zufließenden Vermögenswerts an den Treuhänder herausgeben, um eine von ihm angestrebte Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Wesentliches Motiv der Mandantin ist, die Substanz des Nachlasses in der Familie zu erhalten. Sie will dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.
Wird ein Bedürftiger bedacht, so stellt sich ein Rentenvermächtnis häufig als sinnvollste Gestaltung heraus - hier erfahren Sie, worauf Sie dafür achten müssen - mit praktischen Muster für ein entsprechendes Testament!