Verfügungen von Todes wegen während der Coronakrise: Das müssen Sie als Anwalt über Nottestamente wissen!

Durch die Coronapandemie sind die Nottestamente mit beschränkt befristeter Geltungsdauer (§ 2252 BGB) von drei Monaten, also das Bürgermeistertestament, das Drei-Zeugen-Testament sowie das Nottestament auf See zunehmend in den Fokus der juristischen Diskussion gerückt. Dies sollten auch Sie zum Anlass nehmen, sich als Anwalt nochmals mit den Nottestamenten zu befassen und so bestens für Ihr seniorenrechtliches bzw. erbrechtliches Mandat gerüstet zu sein. Auf unserer anwaltlichen Themenseite sind Sie also genau richtig, denn hier finden Sie rasch alle relevanten Informationen über die Nottestamente auf einen Blick. Außerdem stellen wir Ihnen mögliche Alternativen zu den Nottestamenten vor und zeigen so alle erbrechtlichen Möglichkeiten zur Errichtung von Verfügungen von Todes wegen während der Coronapandemie auf!

 

Das Nottestament vor dem Bürgermeister (sog. Bürgermeistertestament)

Das Nottestament vor dem Bürgermeister (sog. Bürgermeistertestament) ist in § 2249 BGB geregelt. Wann ist ein Bürgermeistertestament zulässig? Welche Folgen haben Formverstöße? Hier finden Sie alle Informationen über das Nottestament vor dem Bürgermeister!

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Das Drei-Zeugen-Testament während einer coronabedingten Quarantäne?

§ 2250 BGB regelt das Nottestament vor drei Zeugen (sog. Drei-Zeugen-Testament). Welche Voraussetzungen hat das Drei-Zeugen-Testament? Liegen diese z.B. in einer durch die Coronapandemie bedingten Quarantäne vor? Was ist ein Absperrungstestament und was ein Notlagentestament? Hier finden Sie die Antworten!

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Quarantäne auf einem Kreuzfahrtschiff? Das Nottestament auf See

Wer in die Situation einer Quarantäne auf einem Kreuzfahrtschiff gerät, für den ist § 2251 BGB, das Nottestament auf See wohl das Mittel der Wahl. Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen!

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Alternative zu einem Nottestament? Das Testament vor einem Notar durch Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift

Neben den Nottestamenten kommt auch die Errichtung eines Testaments vor einem Notar durch die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift in Betracht. Dies vermeidet einen längeren Kontakt im Falle von Kontaktbeschränkungen aufgrund eines Infektionsrisikos. Welche Möglichkeiten hier bestehen und welche Voraussetzungen sie jeweils haben erfahren Sie in unserem Fachbeitrag!

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Checkliste Testament

Mit dieser Checkliste haken Sie Schritt für Schritt die relevanten Prüfpunkte bei der Testamentsgestaltung ab.

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