Wenn Sie als Anwalt im Erbrecht beraten, werden Ehegatten in vielen Fällen zusammen in Ihre Kanzlei kommen, um ihr Testament zu gestalten. Hier finden Sie praktische Muster für verschiedene Fallkonstellationen, die Ihnen die Arbeit erleichtern! Neben dem klassischen Berliner Testament mit Einsetzung der Kinder als Schlusserben finden Sie hier weitere Gestaltungsmöglichkeiten, damit Sie dem letzten Willen Ihres Mandanten in jeder Situation gerecht werden können!
Mit diesem Muster für ein Berliner Testament wird der Ehegatte als Erbe eingesetzt, die Kinder sind Schlusserben. Das Muster enthält eine Pflichtteilsstrafklausel und einen Formulierungsvorschlag für die Änderungsbefugnis des überlebenden Ehegatten.
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Mit diesem Muster wird der überlebende Ehegatte als Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt.
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Die Ehegatten möchten sich gegenseitig zum Erben und das gemeinsame Kind zum Schlusserben einsetzen? Dann könnte unser Muster für ein Berliner Testament nach der Einheitslösung für die Mandatssituation die richtige Lösung sein! Hier finden Sie auch Formulierungsvorschläge für Anfechtungsverzicht und Wiederverehelichungsklausel.
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Wenn eigene Kinder vorhanden sind, möchte ein Mandant in der Regel nicht von seinem Stiefkind beerbt werden. Ein klassisches Berliner Testament wird in Patchwork-Familien daher häufig den Interessen der Eheleute nicht gerecht, die zunächst vom Ehegatten beerbt werden möchten. Hier finden Sie ein Muster für eine Testamentsgestaltung in der Patchwork-Familie!
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In einer kinderlosen Ehe oder Lebenspartnerschaft soll zunächst der überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner erben, als Schlusserbe wird zunächst ein Verein eingesetzt - dem Überlebenden soll aber eine Änderungsbefugnis zustehen. Nutzen Sie diesen Formulierungsvorschlag für das Testament!
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