Eltern behinderter Kinder geht es in erbrechtlichen Angelegenheiten meist in erster Linie darum, das behinderte Kind gut versorgt zu wissen: Problematisch ist hierbei, wie das Vermögen so geschützt werden kann, dass nicht der Sozialhilfeträger direkten Zugriff erhält - denn angesichts der Höhe der Pflegekosten ist in vielen Fällen ein mittleres Vermögen nach wenigen Jahren verbraucht. Als Anwalt ist es daher Ihre Aufgabe, eine Gestaltung zu finden, durch die dem behinderten Kind Etwas zu Gute kommt - und die nicht dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit ausgesetzt ist.
Hier finden Sie eine Falllösung mit praktischem Muster und die wichtigste Rechtsprechung zum Behindertentestament.
Die Mandanten sind Eheleute und leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Der Sohn der Mandanten ist körperlich und schwer geistig behindert. Abkömmlinge des Sohns existieren nicht. Wichtig ist den Mandanten, dass im Fall ihres Todes das Vermögen weitestgehend in der Familie bleibt und den eigenen Kindern zufließt. Der behinderte Sohn der Mandanten erhält Leistungen des zuständigen Sozialhilfeträgers, insbesondere Hilfe zur Pflege und ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt. Wesentliches Ziel der Mandanten ist, nach ihrem Ableben die Lebenssituation des unselbständigen Sohns soweit wie möglich zu verbessern und ihm aus dem Nachlass Vermögenswerte zufließen zu lassen, ohne dass der Sozialhilfeträger Rückgriff auf das Vermögen des Sohns nehmen kann. Zudem sollen die derzeitigen Leistungen für den behinderten Sohn durch einen Vermögenszufluss bei Ableben der Mandanten nicht gefährdet werden. Der Bestand der Verfügungen von Todes wegen soll weitestmöglich auch gerichtlicher Überprüfung standhalten. Die Mandanten wollen dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.
Diese Falllösung legt alle Besonderheiten, auf die Sie bei der Formulierung eines Behindertentestaments achten müssen, ausführlich dar! Hier finden Sie auch ein Muster für ein Behindertentestament.
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Passend zum obigen Fall finden Sie hier ein Muster für ein Behindertentestament mit Erblösung.
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Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein Behindertentestament mit Vermächtnislösung aussehen kann. Klicken Sie hier!
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Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
Nach der gefestigten Senatsrechtsprechung zum so genannten Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus.
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Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments ist nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist. Es ist weder eine klar umrissene Wertung des Gesetzgebers noch eine allgemeine Rechtsauffassung festzustellen, dass Eltern einem behinderten Kind ab einer gewissen Größe ihres Vermögens einen über den Pflichtteil hinausgehenden Erbteil hinterlassen müssen, damit es nicht ausschließlich der Allgemeinheit zur Last fällt.
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