"Mein Einkommen reicht zur Zahlung des Eigenanteils bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim nicht aus" – Alle relevanten Infos zum Pflegewohngeld direkt am Fall erklärt!
Eine typische Mandatssituation: Ihre Mandantin, die im Pflegeheim untergebracht ist und über ein Sparbuch sowie eine Risikolebensversicherung verfügt, kann die Heimkosten mit ihrem Einkommen aus der Pflegeversicherung und ihrer Rente nicht decken. Sie möchte von Ihnen wissen, ob sie Anspruch auf Pflegewohngeld hat.
Hier geht's zur Falllösung, die Schritt für Schritt die Voraussetzungen des Pflegewohngelds darstellt. Hierbei differenzieren wir zwischen den Bundesländern, sodass Sie das jeweilige Landesrecht für Ihren Fall auf einen Blick erfassen. Klicken Sie hier!