Viele sorgen sich um Ihre Existenzsicherung im Rentenalter und suchen deshalb anwaltlichen Rat zum Thema Grundsicherung. Damit Sie Ihre Mandanten diesbezüglich optimal beraten können, haben wir die folgende Seite speziell auf Ihre anwaltlichen Bedürfnisse zugeschnitten! Hier finden Sie nicht nur alle relevanten Informationen mit direktem Fallbezug, sondern auch Arbeitshilfen in Form von Mustern und eine Checkliste, ob die Voraussetzungen für die Grundsicherung bei Ihrem Mandanten vorliegen.
Ihre Mandantin hat zwei Kinder und vier Enkelkinder. Ihr Mann ist im vergangenen Jahr gestorben. Teilweise hat sie in Teilzeit gearbeitet, teilweise hat sie sich um ihren pflegebedürftigen Mann gekümmert. Sie verfügt über ein Sparvermögen i.H.v. 4.000€ sowie ein Schmuckstück, welches allerdings das letzte Andenken an ihre verstorbene Mutter ist. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung wird sie mit Eintritt des Rentenalters einen Anspruch auf Altersrente i.H.v. monatlich 300€ haben. Zusätzlich wird sie sich dann um zwei ihrer Enkelkinder kümmern und hierfür von ihrer Tochter eine Vergütung i.H.v. 200€ monatlich erhalten. Die Aufwendungen für Miete, Heizung und Warmwasser belaufen sich auf 475€ monatlich. Ihre Mandantin fragt sich, wie sie ihre Existenz mit Eintritt in die Rente sichern kann.
Unsere typische Mandatssituation mit Lösung enthält alle Informationen rund um die Grundsicherung im Alter direkt am Fall: Voraussetzungen für die Leistungsberechtigung, bereinigtes Einkommen, Schonvermögen, Härtefall, Eigenmittel etwaiger Partner und mehr! Klicken Sie hier!
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Mit unserer Checkliste prüfen Sie ganz unkompliziert, ob die Voraussetzungen für die Grundsicherung im Alter bei Ihrem Mandanten vorliegen oder nicht. Leistungsberechtigung nach § 41 Abs. 1 SGB XII, Bedarf, eigenes Vermögen/Einkommen und mehr – haken Sie ganz einfach Schritt für Schritt die Prüfungspunkte ab! Klicken Sie hier!
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Was besagt die sog. Zuflusstheorie über Einkommen bzw. Vermögen bei der Grundsicherung? Und was ist ein normativer Zufluss? Hier finden Sie die Antworten!
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In Sozialhilfeangelegenheiten ist der Hilfsbedürftige regelmäßig auf vorläufigen Rechtsschutz über die Grundsicherung angewiesen. Welche speziellen Regelungen trifft das SGG für den vorläufigen Rechtsschutz bei der Sozialhilfe? Klicken Sie hier für alle Informationen!
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Nutzen Sie den Musterantrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Klicken Sie hier, um zum Download zu gelangen!
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