Weil die Abgeschlossenheit beispielsweise für die Frage bedeutsam ist, ob Sondereigentum begründet werden kann, ist die Auslegung des Abgeschlossenheitsbegriffs nicht selten Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten. In den folgenden Fachbeiträgen und Gerichtsentscheidungen erfahren Sie, wann Abgeschlossenheit gegeben ist und in welchem Zusammenhang sie relevant werden kann. Klicken Sie hier weiter, um rundum informiert zu sein!
§ 3 Abs. 3, § 8 Abs. 2 WEG schreiben vor, dass Sondereigentum nur begründet werden soll, wenn die Räume abgeschlossen sind. Anhand dieser Vorschriften zeigt sich als ein Beispiel, die Bedeutung der Abgeschlossenheit für die Begründung von Sondereigentum. In diesem Beitrag erläutern wir, auf welche Art und Weise Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum entstehen und gehen dabei auch auf den Begriff der Abgeschlossenheit ein. Klicken Sie hier und lesen Sie mehr!
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Nachträgliche Änderungen des Wohneigentums sind in verschiedener Weise möglich. Beispielsweise kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum in mehrere in sich abgeschlossene, selbständige Wohnungseigentumsrechte unterteilen, ohne dass er hierfür der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. Gerade bei einer solchen Unterteilung kann sich indes die Frage der Abgeschlossenheit stellen. Auf dieser Seite gehen wir näher darauf ein, bei welchen nachträglichen Änderungen von Wohneigentum das Abgeschlossenheitserfordernis erfüllt sein muss und bei welchen es entbehrlich ist. Hier geht es weiter!
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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist – wie schon ihr Name es vermuten lässt – eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang zu beachten sind, wird in Folgendem mithilfe unseres Fachbeitrags, sowie einschlägiger Rechtsprechung erläutert. Klicken Sie hier weiter, um mehr zu erfahren!
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Das OLG Zweibrücken fasste hier Beschluss über einen Sachverhalt, bei dem sich unter anderem die Frage stellte, ob es bei einer Grenzveränderung der Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der neu gebildeten Einheiten bedarf und inwieweit eine frühere Abgeschlossenheitsbescheinigung im Falle der Übertragung getrennt gelegener Räume für ausreichend anzusehen ist. Wie das OLG Zweibrücken entschied, lesen Sie hier, mit nur einem Klick!
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Das BayObLG befand in seinem Beschluss darüber, inwiefern eine aus einer Teilung resultierende fehlende Abgeschlossenheit ausreichend ist, um als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet zu werden, welcher sowohl der im konkreten Fall erteilten Teilungserklärung, als auch dem Gesetz zuwiderliefe. Die Entscheidung des BayObLG finden Sie gleich hier!
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In diesem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschied der Senat, inwiefern es sich auf die Bejahung des Merkmals der Abgeschlossenheit auswirkt, wenn Trennwände und Trenndecke nicht den landesrechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts entsprechen. Mit einem Klick lesen Sie mehr!
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Das OLG Nürnberg ging in diesem Beschluss näher auf den Begriff der Abgeschlossenheit einer Wohnung im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 WEG ein. Klicken Sie hier, um mehr zur Auslegung des Abgeschlossenheitsbegriffs zu erfahren!
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Das OLG Frankfurt/Main befand hier darüber, ob bei Unterteilung eines Miteigentumsanteils und teilweiser Veräußerung eines Anteils eine Zustimmung der Wohnungseigentümer erforderlich ist. Zudem stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwiefern eine tatsächlich nicht gegebene Abgeschlossenheit die Wirksamkeit von durch Unterteilung entstandenem Sondereigentum berührt. Den Beschluss des OLG Frankfurt/Main finden Sie hier!
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In diesem Beschluss vom 23.10.2017 befasste sich das OLG Frankfurt/Main mit den rechtlichen Auswirkungen, die das Fehlen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bezug auf die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch hat, wie auch den materiellen Anforderungen, denen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung genügen muss. Die Entscheidung des OLG lesen Sie gleich hier, mit nur einem Klick!
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Das OLG Hamburg hatte hier zu der Frage Beschluss zu fassen, inwieweit für die rechtliche Vereinigung von zwei ursprünglich in sich abgeschlossenen Wohnungseigentumseinheiten, die durch einen Mauerdurchbruch baulich miteinander verbunden worden sind, erforderlich ist, eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst entsprechendem Aufteilungsplan beizubringen. Zu welchem Ergebnis das OLG Hamburg in diesem Fall kam, lesen Sie gleich hier!
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Das OLG München befand hier über einen Antrag auf Vollzug der Unterteilung von Wohnungseigentum im Grundbuch, wobei es an der Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung fehlte. Wie genau das OLG München den Fall entschied und welche Erwägungen es dabei anstellte, erfahren Sie auf dieser Seite, mit nur einem Klick!
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Das BVerfG entschied in seinem Beschluss über die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Erfordernisses einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Wohnungseigentum in Altbauten, am Maßstab der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG. Zu dem Beschluss aus dem Bereich „Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG“ kommen Sie, mit nur einem Klick!
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In seinem Urteil vom 21.10.2016 hatte der BGH über verschiedene Rechtsfragen aus dem Bereich des WEG zu entscheiden, wie der Änderung einer Teilungserklärung, der Übertragung eines Sondernutzungsrechts und der Mitgebrauchsbefugnis der einzelnen Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem relevant, ob es einer geänderten Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf oder aber die früher erteilte ausreichte. Diese BGH-Entscheidung aus dem Bereich „Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG“ finden Sie auf der folgenden Seite. Hier geht es weiter!
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Das OLG Naumburg befasste sich in diesem Beschluss vor allem mit der Problematik der Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern. Inwieweit das OLG Naumburg also Hotelzimmer für sondereigentumsfähig und die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für möglich befand, lesen Sie auf dieser Seite in unserer Rubrik „Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG“. Klicken Sie hier!
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Das OLG Zweibrücken fasste unter anderem zu der Frage Beschluss, inwiefern die frühere Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Übertragung bereits getrennt gelegener Räumen als ausreichend anzusehen ist und welche Umstände für die Beurteilung von Bedeutung sind. Hier geht es zur Entscheidung!
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