Die polizeiliche Sicherstellung ist u.a. ein Mittel, um Gefahren von der Öffentlichkeit abzuwenden. Wann eine Sicherstellung erfolgen darf, ist gesetzlich bestimmt. Nicht selten klagen die Eigentümer von sichergestellten Objekten auf Herausgabe. Wie die Gerichte in jüngster Zeit in unterschiedlichen Konstellationen entschieden haben, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Sicherstellung eines Porsche nach gefährlichem Überholmanöver
Nach dem OVG Rheinland-Pfalz durfte die Polizei einen Porsche nach einem gefährlichen Überholmanöver zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Nach dem Gericht reichte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Streitfall insoweit nicht aus. Denn der Fahrer habe sich von seinem erheblich gefährdenden Verhalten völlig unbeeindruckt gezeigt und jedwede Einsicht vermissen lassen. Lesen Sie hier mehr zum Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2023 - 7 B 10593/23.OVG.
Präventive Sicherstellung eines Motorrads rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage eines Motorradfahrers abgewiesen, der die Freigabe seines sichergestellten Motorrads erreichen wollte. Demnach war es nicht zu beanstanden, dass die Polizei davon ausgegangen war, dass der Fahrer an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen hatte und die Gefahr weiterer Motorradrennen und damit Wiederholungsgefahr bestand. Hier mehr erfahren zum Urteil des Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, Urt v. 14.02.2023 - 5 K 692/22.NW.
Einstufung als gefährliche Hunde nach Beißvorfall
Das Verwaltungsgericht Trier hat nach einem „Beißvorfall“ den Eilantrag einer Hundehalterin gegen die Einstufung ihrer Hunde als „gefährliche Hunde“ abgelehnt. Nur wenn es sich dabei ausschließlich um artgerechtes Verteidigungs- und Abwehrverhalten handele, sei ein Beißvorfall ausnahmsweise „gerechtfertigt“. Im Streitfall war u.a. ein anderer fremder Hund an Bissverletzungen gestorben. Hier klicken und mehr zum Beschluss des Verwaltungsgericht Trier vom. 06.01.2023 - 8 L 3573/22.TR erfahren.
Mangelhafter Gebrauchtwagen bei Fahndungseintrag
Der BGH hat entschieden, dass bei einem Gebrauchtwagen ein Fahndungseintrag im Schengener Informationssystem (SIS) einen Rechtsmangel darstellen kann, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies ergibt sich nach dem BGH nicht nur aus einem möglichen Entzug der Nutzungsmöglichkeit, sondern auch aus erheblichen Anstrengungen, um das Fahrzeug ggf. wiederzuerlangen. Alles Wichtige zum Urteil des BGH vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15 hier erfahren.