Eingebettet in eine typische Mandatssituation mit Lösung finden Sie hier als Anwalt alle Informationen rund um das Merkzeichen G im Schwerbehindertenrecht! Außerdem bieten wir Ihnen eine praktische Checkliste, mit der Sie ganz einfach prüfen können, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens G bei Ihrem Mandanten vorliegen und einen Musterklageantrag, um die Rechte Ihres Mandanten effektiv durchzusetzen. Sie werden sehen – diese Seite verhilft Ihrem Mandat zum Erfolg!
Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Beweglichkeit im Straßenverkehr. Wo sind die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenausweis geregelt? Hier finden Sie einen Kurzüberblick mit grundlegenden Informationen über das Merkzeichen G. Klicken Sie hier!
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Ihre Mandantin leidet unter einer Lungenerkrankung und dauernder Einschränkung der Lungenfunktion, die bereits bei alltäglicher leichter Belastung, wie etwa dem Treppensteigen bis zu einem Stockwerk oder bei Haushaltstätigkeiten zu Atemnot führt. Ihr GdB wurde mit 70 bewertet, ihr Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für das Merkzeichen G wurde abgelehnt. Ihre Mandantin findet sowohl, dass der GdB von 70 nicht ausreichend ist, weiterhin möchte sie das Merkzeichen G in Ihrem Schwerbehindertenausweis erhalten. Wäre eine Klage erfolgreich?
In unserer typischen Mandatssituation mit Lösung zeigen wir Ihnen die genauen Voraussetzungen, die für das Merkzeichen G erfüllt sein müssen und was die sog. doppelte Kausalität in diesem Zusammenhang ist. Klicken Sie hier!
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Welche Nachteilsausgleiche kommen bei Merkzeichen G in Betracht? Hier gelangen Sie zu unserem prägnanten Überblick mit konkretem Normbezug!
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Nutzen Sie jetzt unseren effektiven Musterklageantrag gerichtet auf die Feststellung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis. Hier gelangen Sie zum Download!
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Anhand unserer Checkliste können Sie ganz einfach prüfen, ob die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens G bei Ihrem Mandanten vorliegen oder nicht und damit die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen. Klicken Sie hier!
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