Hier auf unserer anwaltlichen Themenseite finden Sie alles, was Sie brauchen, wenn Ihr Mandant das Merkzeichen B in seinem Schwerbehindertenausweis zuerkannt haben will. Anhand einer typischen Mandatssituation mit Lösung zeigen wir Ihnen die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens B, außerdem geben wir Ihnen Expertentipps und ein Muster für einen Klageantrag zum sofortigen Einsatz. So sind Sie bestens für die Vertretung Ihres Mandanten gerüstet! Lesen Sie bis zum Ende.
Was sind die Rechtsgrundlagen für die Zuerkennung des Merkzeichens B für schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind? Hier geht’s zu unserem prägnanten Kurzüberblick zum Einstieg in die Materie!
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Ihr Mandant, der bei seinem Sohn wohnt, leidet unter fortgeschrittener Demenz (von seinen Ärzten als geistige Behinderung eingestuft) und daraus folgender Orientierungslosigkeit. In der Vergangenheit ist er oft nachts mit Bus und Bahn „nach Hause“ zu einem Haus in eine Nachbarstadt gefahren, in dem er vor Jahrzehnten gewohnt hat. Bei diesen Ausflügen ist es allerdings oft zu gefährlichen Situationen und sogar Unfällen gekommen. Auf Antrag wurde Ihrem Mandanten ein Grad der Behinderung von 80 sowie das Merkzeichen G zuerkannt, die Feststellung des Merkzeichens B aber abgelehnt.
Anhand unserer typischen Mandatssituation mit Lösung zeigen wir Ihnen die genauen gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens B, die für die Zuerkennung erfüllt sein müssen sowie das optimale Vorgehen in diesem Fall. Lesen Sie weiter.
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In unseren Expertentipps zeigen wir Ihnen, was Sie über die Rechtsprechung zur Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen B – auch bezogen auf die das Vorliegen weiterer Merkzeichen (insb. Merkzeichen G) – wissen müssen! Klicken Sie hier!
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Klicken Sie hier und nutzen Sie unseren Muster-Klageantrag gerichtet auf Feststellung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen B!
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