Ihr Mandat befasst sich mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenrecht? Dann sind Sie auf dieser Seite absolut richtig, denn hier finden Sie eine typische Mandatssituation mit Lösung, geballtes Expertenwissen, Muster, Übersichten und mehr – alles speziell auf Ihre anwaltlichen Bedürfnisse ausgerichtet. Lesen Sie deshalb bis zum Schluss und profitieren Sie von unseren Inhalten!
Das Kennzeichen aG wird bei Bestehen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung zuerkannt. Das obligatorische Grundwissen über die Regelungen zum Merkzeichen aG finden Sie in unserem prägnanten Kurzüberblick. Klicken Sie hier!
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Wann liegen die Voraussetzungen vor, dass eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung mit einem GdB von mindestens 80 besteht? Unsere typische Mandatssituation mit Lösung zeigt und erklärt Ihnen die Tatbestandsmerkmale bzw. Voraussetzungen ganz detailliert. Klicken Sie hier für alle relevanten Informationen!
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Zuerkennung eines Mehrbedarfs? Blauer Parkausweis? Hier finden Sie eine Tabelle, die kompakt die Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen aG sowie die dahinterstehenden Rechtsgrundlagen für Sie zusammenfasst!
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Was müssen Sie über den „orangefarbenen Parkausweis“ („aG-light“) wissen, falls Ihr Mandant die Voraussetzungen für das Kennzeichen aG nicht erfüllt und damit keinen Anspruch auf Ausstellung des „blauen Parkausweises“ hat? Wer ist berechtigt, einen „orangefarbenen Pausausweis“ zu erhalten?
Hier finden Sie die Antworten und je einen Überblick über die Parkerleichterungen beim „blauen Parkausweis“ sowie beim „orangenen Parkausweis“. Klicken Sie hier für unsere Expertentipps!
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Nutzen Sie jetzt unser Muster für einen Klageantrag gerichtet auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG. Klicken Sie hier!
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