Die Heilungsbewährung und Herabsetzung des GdB – alle Infos, Muster und Expertentipps für Ihr Mandat!

Ihr Mandant kommt nach Ablauf der Heilungsbewährung mit einem Herabsetzungsbescheid zu Ihnen in die Kanzlei und jetzt sind Sie auf der Suche nach grundlegenden Informationen, typischen Mandatssituationen mit Lösung, Mustern, Tipps und mehr? Dann werden Sie auf unserer anwaltlichen Themenseite sicher fündig, denn wir haben sie genau darauf zugeschnitten, Sie bei Ihrem Mandat optimal zu unterstützen. Lesen Sie deshalb bis zum Schluss und profitieren Sie von unseren hilfreichen Inhalten!

 

Alle grundlegenden Informationen über die Heilungsbewährung auf einen Blick!

Was ist die sog. Heilungsbewährung und bei welchen Erkrankungen wird sie vom VMG vorgesehen? Welchen Zeitraum umfasst die Heilungsbewährung regelmäßig? In unserem Fachbeitrag finden Sie alle grundlegenden Informationen. Klicken Sie hier!

Mehr erfahren

Der Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung: Typische Mandatssituation mit Lösung

Bei Ihrem Mandanten wurde aufgrund einer Tumorerkrankung zunächst ein Gesamt-GdB von 50 festgestellt, nun hat er allerdings nach Ablauf der Heilungsbewährung einen Bescheid der Versorgungsverwaltung erhalten, dass sein GdB auf 30 herabgesetzt wird. Ihr Mandant möchte aufgrund seiner großen Sorge, dass seine Krebserkrankung wieder ausbricht – von der aktuell für ihn keine Auswirkungen mehr bestehen – hiergegen vorgehen.

Unsere typische Mandatssituation zeigt Ihnen, wann Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Herabsetzungsbescheid des GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung bestehen!

Mehr erfahren

Nutzen Sie jetzt unseren Musterantrag!

Nutzen Sie jetzt unseren Musterantrag einer Anfechtungsklage gegen die Herabsetzung des GdB nach der Heilungsbewährung!

Mehr erfahren

Länger von den Nachteilsausgleichen profitieren? Das müssen Sie über die Schonfrist nach der Heilungsbewährung wissen!

Klicken Sie hier um zu erfahren, was Sie über die Schonfrist und etwaige Rechtsmittel wissen müssen, wenn nach Ablauf der Heilungsbewährung die Schwerbehinderteneigenschaft Ihres Mandanten wegfällt. So können Sie Ihrem Mandanten ggf. Zeit verschaffen, in der er länger von den Nachteilsausgleichen profitiert!

Mehr erfahren